Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Elektronische Kennzeichnung: Schäfer können auf neue Verhandlung hoffen

Im Prozess um die elektronische Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen vor dem Europäischen Gerichtshof haben die Schäfer jetzt eine neue mündliche Verhandlung beantragt. Das ist zulässig, wenn der EuGH im Gerichtsverfahren nicht hinreichend informiert wurde, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Prozess um die elektronische Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen vor dem Europäischen Gerichtshof haben die Schäfer jetzt eine neue mündliche Verhandlung beantragt. Das ist zulässig, wenn der EuGH im Gerichtsverfahren nicht hinreichend informiert wurde, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe.

 

Laut Günther Czerkus, Sprecher des Bundesverbandes Berufsschäfer, ist das in mindestens zwei wichtigen Punkten der Fall:

 

Während der mündlichen Verhandlung hatten die Vertreter der EU-Kommission und des Europäischen Rates auf nachdrückliches Fragen der Richter behauptet, dass in Zukunft etwa auch Schweine elektronisch und individuell gekennzeichnet werden sollten. Die Benachteiligung von Schafen und Ziegen sie also nur vorübergehend und damit zulässig. Es gebe zwar noch keine Rechtsvorschrift dazu, aber es sei erklärter politischer Wille, dies einzuführen. Kaum zwei Monate später legte die Kommission dem EU-Parlament den Entwurf für das zukünftige Tiergesundheitsgesetz vor. Darin steht eindeutig, dass diese Ungleichbehandlung in Zukunft bestehen bleiben soll.

 

Auch die zweite Information, die in der mündlichen Verhandlung anders dargestellt wurde, findet sich in diesem Dokument. Von Rat und Kommission wurde behauptet, die elektronische Einzeltierkennzeichnung funktioniere. Für das neue Tiergesundheitsgesetz musste allerdings eine ausführliche Folgenabschätzung erstellt werden. Darin steht, dass die elektronische Einzeltierkennzeichnung eben nicht hinreichend funktioniert. Wohl auch deswegen ist im Gesetzentwurf für Schaf und Ziege auch nur von physikalischer Einzeltierkennzeichnung die Rede.

 

„Dem Gericht waren diese Punkte offenbar sehr wichtig, sonst hätten die Richter nicht so ausdrücklich danach gefragt“, heißt es seitens des Berufsschäferverbandes. (ad)

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.