Um das Kontrollnetz noch enger zu knüpfen, dürfen Mäster von Hähnchen und Puten ab dem 1. Juli 2014 nur noch Küken aufziehen bzw. mästen, die aus QS-zertifizierten Brütereien stammen. Um QS-Küken zu erzeugen, müssen Brütereien ihre Bruteier von QS-zertifizierten Elterntierbetrieben beziehen.
Die Anforderungen für landwirtschaftliche Elterntierhaltungen (Hähnchen und Pute) sind im Leitfaden Landwirtschaft Elterntierhaltung zusammengefasst. teilt die QS Qualität und Sicherheit GmbH mit. Die Zertifizierung ist demnach bereits ab dem 1. Januar 2014 möglich, um ausreichend Vorlaufzeit zu geben. Die Teilnahme am QS-System wird, wie bei anderen landwirtschaftlichen Betrieben auch, von Bündlern organisiert. Elterntierbetriebe, die eine QS-Zertifizierung anstreben, können sich ab sofort über einen im QS-System zugelassenen Bündler anmelden.
Brütereien sollen sich direkt für die Teilnahme am QS-System anmelden, heißt es weiter. Dazu müssten sie zunächst ihre Unternehmens- und Standortdaten in der QS-Datenbank eingeben. Zusätzlich muss eine im QS-System zugelassene Zertifizierungsstelle ausgewählt und mit der Durchführung eines Audits beauftragt werden. Nach einem erfolgreichen Audit schickt QS einen Systemvertrag zu.
Alle Anforderungen seien im Leitfaden Brütereien enthalten; die Audits könnten ebenfalls am 1. Januar 2014 starten, so dass ausreichend Zeit zur Vorbereitung bis Juli 2014 bleibt.