Familien mit pflegebedürftigen Altenteilern können Haushaltshilfen aus Osteuropa seit Mai endlich ohne Einschränkungen einstellen. Das ist bezahlbar und auf jeden Fall legal.
Viele bäuerliche Familien versorgen zuhause pflegebedürftige Altenteiler. Sie sind dabei oft auf kostengünstige Hilfe angewiesen. Die Leistungen der Pflegekasse reichen in der Regel nicht aus und der zusätzliche Einsatz deutscher Pflegekräfte ist kaum bezahlbar. In diesen Fällen war auch bislang schon der Einsatz osteuropäischer Haushaltshilfen möglich.
Jetzt aber können betroffene Familien ihre osteuropäische Haushaltshilfe endlich selbst einstellen – ohne Vermittlung und Einschränkungen durch die Zentrale Arbeitsvermittlungsstelle (ZAV). Das gilt für Hilfen aus Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland und Litauen, für die seit Mai dieses Jahres die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. Haushaltshilfen aus Bulgarien und Rumänien müssen weiterhin über die ZAV beantragt werden.
Wie Sie eine Haushaltshilfe beantragen und worauf Sie achten müssen, lesen Sie jetzt ausführlich in der top agrar 9/2011 ab Seite 30.
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