Nicht vor dem zweiten Quartal kommenden Jahres wird das Bundeslandwirtschaftsministerium seinen Verordnungsentwurf für ein Prüf- und Zulassungsverfahren von serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen dem Bundesrat zuleiten. Das teilte die Bundesregierung mit.
Eine Befassung des Bundesrats könne erst nach Anhörung der Tierschutzkommission und dem Abschluss des EU-Notifizierungsverfahrens erfolgen, heißt es zur Begründung. Derzeit würden die dazu eingegangenen Stellungnahmen von Ländern und Verbänden zum Verordnungsentwurf ausgewertet.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung und der ersten Prüf- und Zulassungsverfahren hängt laut Bundesregierung vom weiteren zeitlichen und inhaltlichen Verlauf des Verordnungsgebungsverfahrens ab.
Bekanntlich soll sich der „Stall-TÜV“ zunächst nur auf Anlagen zur Haltung von Legehennen beziehen. Eine Ausdehnung auf Haltungssysteme anderer Nutztierarten soll nach Regierungsangaben erfolgen, „sobald mit dem Verfahren ausreichende Erkenntnisse und Erfahrungen gewonnen wurden, um sie für andere Bereiche der Nutztierhaltung zugrunde legen zu können“.