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Erhebliche Fortschritte bei Nachhaltigkeit

Die Landwirtschaft bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit als Grundlage ihres Handelns, erwartet zugleich aber Gegenleistungen der Marktpartner. Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hin.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirtschaft bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit als Grundlage ihres Handelns, erwartet zugleich aber Gegenleistungen der Marktpartner. Darauf weist der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) angesichts der von der nordrhein-westfälischen Landesregierung  im Entwurf vorgelegten „Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen“ hin.


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Die heimische Landwirtschaft habe bei der Nachhaltigkeit in den vergangen Jahrzehnten erhebliche Fortschritte erzielt und ihre Ökoeffizienz in hervorragender Weise verbessert, erklärt der RLV. So seien beispielsweise zwischen 1980 und 2010 die Getreideerträge um rund 50 % gestiegen, während die Stickstoffüberschüsse um rund 50 % gesunken seien.


Ebenso wären die Emissionen von Ammoniak seit Anfang der 1990er Jahre um rund 11 % und von Methan um rund 12 % zurückgegangen, während die Fleischerzeugung um rund 25 % und die Milcherzeugung um rund 6 % zugenommen hätten.


„Diese Zahlen sind Belege dafür, dass die Landwirte in Sachen Nachhaltigkeit riesige Fortschritte gemacht haben, auch wenn dies häufig nicht wahrgenommen wird“, so der RLV. Auch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit) habe Ende Juni 2013 in einer Veröffentlichung von Agrarumweltindikatoren in 34 großen OECD-Industriestaaten der Landwirtschaft weltweit und auch in Deutschland erhebliche Fortschritte in Sachen Nachhaltigkeit bescheinigt.


„Die Landwirtschaft in Deutschland sollte daher selbstbewusst ihre Leistungen und Verbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit herausstellen“, betont der Verband und weist darauf hin, dass der gesetzliche Rahmen für die Bewirtschaftung in Deutschland und Europa in Verbindung mit den Beschlüssen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im weltweiten Maßstab auf einem hohen Niveau sei und in verschiedenen Bereichen – beispielsweise beim sogenannten „Greening“ – die Grenzen des Ordnungsrechts erreicht habe. Nachhaltigkeit sei ein dynamischer Prozess, bei dem die Eigenverantwortung der Landwirte gestärkt werden müsse, anstatt die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in eine starre Norm zu gießen. Eine weitere „Nachhaltigkeitszertifizierung“ als Grundanforderung für landwirtschaftlichen Betriebe bringe weder für den Betrieb einen Mehrwert noch für den Verbraucher eine zusätzliche Sicherheit, so der RLV.


Der Berufsstand verfolge mit Sorge die Entwicklung, dass landwirtschaftliche Produkte zunehmend einer über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden zusätzlichen Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen werden. Dies berge die Gefahr der Schaffung eines zweiten Ordnungsrechts, warnt der RLV. Stattdessen könnten auf freiwilliger Basis Nachhaltigkeitssysteme in Betrieben zur Optimierung der Betriebsabläufe angewendet werden. Ohne einen Nutzen für die Betriebe blieben diese Systeme aber in der Nische stecken, wenn die Verbraucher nicht bereit seien, den Mehraufwand zu tragen.

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