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Erleichterung in NRW: Keine Ausweisung zusätzlicher Schutzgebiete

NRW-Agrarminister Johannes Remmel will „keine zusätzlichen, neuen Schutzgebiete ausweisen und plane auch keine weiteren Ausweisungen von Naturschutzflächen im privaten Bereich“, um das im Landesnaturschutzgesetz geplante Ziel von 15 Prozent Biotopverbund zu erreichen. Erfreut zeigt sich darüber der Grundbesitzerverband

Lesezeit: 2 Minuten

Der Grundbesitzerverband NRW begrüßt die in Bielefeld getroffene Klarstellung von Landesumweltminister Remmel, er wolle „keine zusätzlichen, neuen Schutzgebiete ausweisen und plane auch keine weiteren Ausweisungen von Naturschutzflächen im privaten Bereich“, um das im Landesnaturschutzgesetz geplante Ziel von 15 Prozent Biotopverbund zu erreichen. Damit gehen Remmel und die Landesregierung in einem wichtigen Punkt auf die Kritik des Grundbesitzerverbandes an der geplanten Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ein.


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Der Vorsitzende des Grundbesitzerverbandes, Max von Elverfeldt, begrüßt die Aussage von Minister Remmel und betont: „Unsere Mitglieder und ich werden Sie hier bei der nächsten drohenden Ausweisung von Naturschutzflächen vor Ort beim Wort nehmen“. Der Verband hat darauf hingewiesen, dass das Landesnaturschutzgesetz beim Thema Biotopverbund weit über die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes von 10 Prozent hinausgehe und es bei einem festgelegten Ziel von 15 Prozent zu weiteren Ausweisungen von Naturschutzflächen, die eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen im bisherigen Umfang unmöglich machen, kommen könne.


Doch auch bei anderen Sachverhalten des geplanten Gesetzes sehe man weiterhin Korrekturbedarf. Eine wesentliche Kritik bleibe die künftige Rolle der Umweltverbände in NRW bei den Themen Verbandsklage-, Beteiligungs- und Vorkaufsrecht.  Während derzeit auf Bundesebene insgesamt 109 Umweltverbände vom Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium anerkannt sind – davon 28 (oder ein Viertel) aus NRW  – sind in NRW hingegen nur drei  Verbände anerkannte Naturschutzverbände im Sinne des Gesetzes: der BUND, der NABU und die LNU. Ein vierter Verband, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, ist zugleich Mitglied des LNU.


Remmel selbst stellt dazu fest,  hier „den Rahmen eng gefasst“ zu haben. Elverfeldt drängt Remmel und die Landesregierung daher zu weiteren  Korrekturen bei dem Gesetz: „Die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes gehört zurück in die Schublade der Grundsatzabteilung des Umweltministeriums“, forderte er. „Naturschutz kann nicht nur in Kooperation mit drei oder vier ausgesuchten Verbänden geschehen, sondern müsse in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten erfolgen.“ Er appelliert an Remmel, an der Stelle die Kritik und Anliegen der Betroffenen ernst zu nehmen und nicht stur bei seiner Linie der Bevorzugung seiner Wählerklientel zu bleiben.

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