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Ermäßigte Umsatzsteuer häufig willkürlich festgelegt

Der Bundesrechnungshof (BRH) empfiehlt der Bundesregierung, die ermäßigten Steuersätze bei der Umsatzsteuer "grundlegend" zu überarbeiten. Dazu müsse die Koalition Schwachstellen systematisch untersuchen und kritisch hinterfragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrechnungshof (BRH) empfiehlt der Bundesregierung, die ermäßigten Steuersätze bei der Umsatzsteuer "grundlegend" zu überarbeiten. Dazu müsse die Koalition Schwachstellen systematisch untersuchen und kritisch hinterfragen. Das Umsatzsteuergesetz sieht neben dem Regelsteuersatz von 19 % einen ermäßigten Steuersatz von 7 % vor, teilt der Rechnungshof mit. Ermäßigungen seien ursprünglich aus sozial-, kultur-, agrar- und verkehrspolitischen Motiven eingeführt worden. Zweck sei es gewesen, Güter des lebensnotwendigen Bedarfs und bestimmte Dienstleistungen zu verbilligen. Bei zahlreichen Prüfungen habe der BRH aber nun festgestellt, dass diese häufig ”sachlich" nicht mehr zu begründen seien. Die Systematik der begünstigten Tatbestände sei zunehmend unübersichtlicher und widersprüchlicher geworden. Viele Regelungen seien willkürlich. Die Finanzverwaltung stehe den Abgrenzungsproblemen ”häufig hilflos" gegenüber, heißt es in dem Bericht. In den vergangenen zehn Jahren seien mehr als 300 Gerichtsentscheidungen zum ermäßigten Steuersatz ergangen und gegenwärtig seien 14 weitere Verfahren anhängig. Dabei habe unter anderem geklärt werden müssen, ob Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs Milch oder Milchmixgetränke seien.


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Kurz gesagt: Die Regelungen seien häufig nicht mehr zeitgemäß, bei ihrer Umsetzung und Kontrolle äußerst verwaltungslastig, vom Regelsteuersatz vielfach nicht klar abgrenzbar und stünden teilweise im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht.

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