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Erneut Patt bei Gentechnik-Zulassungen

Drei Anträge für die Zulassung gentechnisch veränderter Sojabohnen zum Import als Futter- und Lebensmittel in die EU müssen von hochrangigen Vertretern der nationalen Landwirtschaftsministerien noch einmal überprüft werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Drei Anträge für die Zulassung gentechnisch veränderter Sojabohnen zum Import als Futter- und Lebensmittel in die EU müssen von hochrangigen Vertretern der nationalen Landwirtschaftsministerien noch einmal überprüft werden. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) konnte vergangene Woche für keines der Dossiers eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung finden. Deutschland enthielt sich bei allen Produkten.


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Die Sojabohne BPS-CV127-9 von BASF ist tolerant gegenüber dem Herbizidwirkstoff Imidazolinon. Die Sojabohnen der Linien 305423 von Pioneer Hi-Breed und MON88705 von Monsanto hingegen sind nicht aus Anbaugesichtspunkten, sondern mit Blick auf die ernährungsphysiologischen Eigenschaften verändert: Sie zeichnen sich durch eine günstigere Zusammensetzung ihrer Fettsäuren aus. Jetzt muss die Europäische Kommission den sogenannten Berufungsausschuss befragen, wie mit den Anträgen weiter verfahren werden soll. Bestätigt sich dort das Patt, erhält die Brüsseler Behörde die Entscheidungsgewalt über die Zulassungen.


Mangelhafter Entwurf


Unterdessen bekräftigte der Agrarsprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, seine Ablehnung der Möglichkeit nationaler Gentechnikanbauverbote, wie sie zwischen den Mitgliedstaaten diskutiert wird. An diesem Mittwoch sollen die EU-Chefdiplomaten noch einmal über einen Kompromiss der griechischen Ratspräsidentschaft beraten, bevor der Entwurf im Juni den EU-Umweltministern vorgelegt wird. Die Bundesregierung ist mittlerweile von ihrer Enthaltungabgerückt und unterstützt den Vorschlag für ein „Opt-out“.


In einem offenen Brief an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mahnen die europäischen Grünen jedoch, der Entwurf sei in der vorliegenden Form mangelhaft. Häusling warnt vor zu viel Macht für die beantragenden Unternehmen und mangelnde Rechtssicherheit für Verbote. Ferner würden das Problem grenzüberschreitender Kontaminierung und der Haftung im Falle von gentechnischer Verunreinigung überhaupt nicht behandelt.


Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zeigt sich weiter kritisch und verwies sowohl auf einen Bericht des Europäischen Parlaments von 2011 als auch auf einen Beschluss des Bundesrates vom April 2014, wonach Verbote nicht nur auf sozioökonomische Gründe, sondern auf die EU-Umweltschutzgesetzgebung gestellt werden sollten.

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