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Erntehelfer müssen bezahlbar bleiben

Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer (Bonn), Christoph Nagelschmitz, hat in einem Schreiben an die rheinischen Bundestagsabgeordneten der CDU- und SPD-Fraktion appelliert, bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes wie im Koalitionsvertrag vereinbart zu verfahren.

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Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer (Bonn), Christoph Nagelschmitz, hat in einem Schreiben an die rheinischen Bundestagsabgeordneten der CDU- und SPD-Fraktion appelliert, bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes wie im Koalitionsvertrag vereinbart zu verfahren.


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Insbesondere der dort enthaltenen Übereinkunft, dass „mögliche Probleme, zum Beispiel bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung zu berücksichtigen seien“, sei beim laufenden Gesetzgebungsverfahren unbedingt Rechnung zu tragen. „Ansonsten hege ich die große Befürchtung, dass die Einführung des Mindestlohns den Anbau von arbeitsintensiven Sonderkulturen, die gerade im Rheinland große Bedeutung haben, massiv gefährden wird“, so Nagelschmitz.


Kostensteigerungen in einer Größenordnung von annähernd 20 % – und genau dies würde die Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 €/Stunde zum 1. Januar 2015 bedeuten – könnten nicht kurzfristig an die Abnehmer weitergegeben werden. Nach wirtschaftlich außerordentlich schwierigen Jahren – Nagelschmitz erinnerte insbesondere an die EHEC-Krise im Jahr 2011 – seien die Familienbetriebe nicht in der Lage, diese Kostensteigerungen aus eigener Tasche zu tragen. Die Schließung zahlreicher Sonderkulturbetriebe wäre die Folge. „Der Handel würde frisches Obst und Gemüse aus anderen Staaten importieren, in denen das Lohnniveau deutlich niedriger liege“, mahnte Nagelschmitz.


Politische Zusagen, wie im Falle des Mindestlohngesetzes, seien einzuhalten. „Tragen Sie zur Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit in der Politik bei und unterstützen unser Anliegen“, so der eindringliche Appell von Nagelschmitz an die Parlamentarier.

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