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Erste Diskussion über Novelle zum EU-Saatgutrecht

Im Europaparlament hat die Debatte um ein neues EU-Saatgutrecht begonnen. Die Europäische Kommission will die aktuellen, über zwölf Richtlinien verstreuten Vorschriften bündeln, vereinfachen und entbürokratisieren.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Europaparlament hat die Debatte um ein neues EU-Saatgutrecht begonnen. Bei einer ersten Aussprache im Landwirtschaftsausschuss positionierten sich vergangene Woche Befürworter und Gegner des Vorschlags, mit dem die Europäische Kommission die aktuellen, über zwölf Richtlinien verstreuten Vorschriften bündeln, vereinfachen und entbürokratisieren will. Insbesondere die Grünen befürchten jedoch einen Verlust der landwirtschaftlichen Artenvielfalt durch Knebelauflagen für kleine Betriebe, die mit alten Sorten handeln. Berichterstatter Sergio Silvestris von den italienischen Christdemokraten unterstützt die Zielsetzung der Kommission. Den rund 7000 Unternehmen der Pflanzenzuchtbranche müsse das Geschäft erleichtert werden. Es handle sich um die äußerst wichtige Vereinfachung einer zersplitterten und teilweise sogar überflüssigen Rechtssetzung. Gleichzeitig hob er die Bedeutung der Zertifizierung von kommerziellem Saatgut hervor. Gesundes, sicheres Vermehrungsmaterial von hoher Qualität sei unabdingbar. 


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Lösung für alte Sorten finden


Der Südtiroler Abgeordnete Herbert Dorfmann war mit Silvestris grundsätzlich einverstanden und zeigte sich überzeugt, dass für lokales Saatgut und alte Sorten eine Lösung gefunden werden könne. Es müsse erlaubt sein, solche Sorten zu verwenden. Die Nutzer sollten sich dann allerdings auch darüber im Klaren sein, dass diese Produkte eventuell nicht in vollem Umfang den Anforderungen hinsichtlich Pflanzengesundheit und Einheitlichkeit genügten. Der agrarpolitische Sprecher der Grünen, Martin Häusling, sieht dagegen die Biodiversität in Gefahr. Durch die Vereinheitlichung der Vorschriften leiste man dem ohnehin bestehenden Trend zur wirtschaftlichen Konzentration Vorschub. Die vorgesehenen Freistellungsgrenzen für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro hält Häusling für viel zu gering. Über Silvestris Berichtsentwurf wird voraussichtlich erst Anfang 2014 im Ausschuss abgestimmt. Verbände nutzten die Aussprache, um ihre Sicht der Dinge darzulegen.


Grundsätze erhalten


Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) mahnte Augenmaß bei der Überarbeitung an. „Der Grundsatz der staatlichen Prüfung von Sorten und Saatgut liegt im Interesse des Landwirts sowie des Verbrauchers und muss erhalten bleiben“, erklärte BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer. Die derzeit geltenden Mechanismen des Saatgutrechts dürften nicht durch umfangreiche Ausnahmevorschriften ausgehebelt werden. „Saatgut sieht man nicht an, ob es zu einer ertragreichen und widerstandsfähigen Sorte gehört, die wenig Düngemittel braucht, und ob es gut keimen wird“, so Schäfer. Wer minderwertiges Saatgut anbaue, ernte weniger und verschwende knappe Ressourcen oder setze unter Umständen unnötig viel Dünger und Pflanzenschutz ein. Der BDP-Geschäftsführer sieht darin die Notwendigkeit einer neutralen Prüfung begründet. Das Saatgutrecht sei ein Umwelt- und Verbraucherschutzgesetz. Der Verband rief das Europaparlament auf, sich inhaltlich stärker „an den bewährten Grundsätzen des heutigen Rechts“ zu orientieren.


Bewährte Vorschriften


Die europäische Dachorganisation der Pflanzenzüchter (ESA) sieht das ähnlich. Es gebe Bedarf für Vereinfachung und Harmonisierung, aber die Grundlagen der Vorschriften hätten sich bewährt, betonte ESA-Generalsekretär Garlich von Essen. Noch nie hätten Saatgutnutzer auf eine so große Vielfalt zurückgreifen können. Er bezifferte die Zahl der EU-weit zur Vermarktung registrierten Sorten auf 42 000. Jedes Jahr kämen 3 500 weitere hinzu. Das EU-Saatgutrecht gebe den Züchtern den Freiraum, in Forschung und Entwicklung zu investieren und damit den Interessen von 12 Millionen Landwirten zu dienen. Gerade kleine Unternehmen litten unter der Abwesenheit gemeinsamer Regeln. Von Essen plädierte für gleiche Bedingungen für alle Betriebe, die Pflanzenvermehrungsmaterial auf den Markt brächten. 


Zentrale Bedeutung


Pekka Pesonen, der Generalsekretär der EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) wies Saatgut von stetig verbesserten Pflanzensorten eine zentrale Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu. Er begrüßte die Vorlage der Kommission ausdrücklich, stellte jedoch auch einige Bedenken in den Raum. Die Zertifizierungspflicht bestimmter gelisteter Sorten dürfe nicht geschwächt werden. Gras und Klee als Futtersorten müsse von den im Vorschlag aufgeführten Bestimmungen für heterogenes Material ausgenommen werden. Andernfalls würden die seit mehr als 100 Jahren unternommenen Zuchtanstrengungen gefährdet. Exportmöglichkeiten in Drittstaaten könnten verlorengehen. „Saatgut ist eines der wichtigsten Betriebsmittel“, hob Pesonen hervor. Dem müsse die Novelle Rechnung tragen. AgE

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