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EuGH verurteilt Dänemark wegen Verstoßes gegen Stilllegungsverordnung

Der Europäische Gerichtshof hat Dänemark wegen einer fehlerhaften Umsetzung der Stilllegungsverordnung zwischen 2002 und 2004 verurteilt und zur Rückzahlung unrechtmäßig in Anspruch genommener Direktbeihilfen aufgefordert. Wie das dänische Landwirtschaftsministerium vergangene Woche in Kopenhagen mitteilte, könnte die fragliche Summe bei insgesamt 101 Mio. Euro liegen.

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Der Europäische Gerichtshof hat Dänemark wegen einer fehlerhaften Umsetzung der Stilllegungsverordnung zwischen 2002 und 2004 verurteilt und zur Rückzahlung unrechtmäßig in Anspruch genommener Direktbeihilfen aufgefordert. Wie das dänische Landwirtschaftsministerium vergangene Woche in Kopenhagen mitteilte, könnte die fragliche Summe bei insgesamt 101 Mio. Euro liegen.


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Den Angaben zufolge stimmte das Gericht den Vorwürfen der Kläger zu, dass die dänischen Stilllegungsflächen in dem genannten Zeitraum nicht im vorgeschriebenen „guten landwirtschaftlichen Zustand“ gehalten wurden. Ursache dafür waren sehr weitgehende Extensivierungsprogramme, in deren Folge die Flächen stark verbuschten und nicht mehr den rechtlichen Anforderungen für landwirtschaftliche Nutzflächen entsprachen.


„Unser Ministerium war stets der Überzeugung, sich regelkonform verhalten zu haben; wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass wir mit unseren früheren Naturschutzprogrammen gegen die Regularien der EU verstoßen haben“, erklärte Dänemarks Landwirtschaftsministerin Mette Gjerskow. Man werde die Urteilsbegründung trotzdem auf die Möglichkeit zur Berufung hin überprüfen. Auf die aktuellen Auszahlungen der EU-Agrarbeihilfen an die Landwirtschaft wirke sich das Urteil im übrigen nicht aus, da das Förderregime 2005 geändert worden sei, betonte Gjerskow.(AgE)

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