Beim Europäischen Patentamtes steht am 27. Oktober die Verhandlung zum sogenannten Tomaten- und Brokkolipatent an. Es geht um die Frage, wie sich das Verbot der Patentierung klassischer Züchtungsverfahren auf die Zulässigkeit von Patentansprüchen auf die gezüchteten Pflanzen oder pflanzliches Material, wie beispielsweise Früchte, auswirkt.
Der Bauernverband betont in diesem Zusammenhang nochmals seine deutliche Ablehnung von Patenten in der Tier- und Pflanzenzüchtung. Die bereits im Jahr 2010 ergangene Entscheidung des Europäischen Patentamtes, klassische Züchtungsverfahren vom Patentrecht auszunehmen, darf aus Sicht des Verbandes nicht ausgehöhlt werden. Es wäre vollkommen widersprüchlich, wenn ein Patent auf Tomaten und Brokkoli erteilt werden könnte, obwohl das zugrundeliegende Züchtungsverfahren selbst nicht die erforderliche Erfindungshöhe aufweist. Dies würde auch dem Willen des deutschen Gesetzgebers widersprechen, der bereits im deutschen Patentgesetz geregelt hat, dass die durch herkömmliche Züchtungsverfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere nicht patentierbar sind, so der DBV.
Der Verband hält das Patentrecht nach wie vor nicht für geeignet, die Besonderheiten der sich biologisch vermehrenden Materie in Landwirtschaft und Züchtung abzudecken. Solange es auf EU-Ebene noch keine entsprechende Änderung der Biopatentrichtlinie gibt, gilt es, die gesetzlichen Grundlagen sehr restriktiv auszulegen, damit nicht noch mehr unwiderrufliche Fakten in diesem sensiblen Bereich der Biopatente geschaffen werden. Der DBV appelliert an das Europäische Patentamt, seiner hohen Verantwortung gerecht zu werden und in seiner Entscheidung mögliche Auswirkungen auf Landwirtschaft und Züchtung zu berücksichtigen.