[29.06.2012]
Jagd
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat in ihrem Urteil vom 26. Juni 2012 festgestellt, dass ein Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, durch die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft unverhältnismäßig belastet sei.
Wie das Landvolk berichtet, hatte im Januar 2011 die Kleine Kammer des EGMR die Beschwerde des Jagdgegners aus Rheinland-Pfalz noch abgewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2006 die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft für angemessen, hinnehmbar und grundrechtskonform erachtet.
Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) bedauert die Entscheidung der Großen Kammer, denn sie vernachlässige das Allgemeininteresse an einer flächendeckenden Hege und Bejagung sowie die Interessen der Land- und Forstwirtschaft an einer effektiven Wildschadensverhütung. Es bleibt nun dem deutschen Gesetzgeber und gegebenenfalls später den Behörden überlassen, inwieweit die Jagdgesetzgebung in Deutschland aufgrund des Richterspruchs anzupassen ist.
Das Reviersystem und die flächendeckende Hegeverpflichtung hat der EGMR nicht in Zweifel gezogen. Voreilige Schlüsse sollten aus dem Urteil also zunächst nicht gezogen werden. Jagdvorstände können auf die vorerst noch geltende ausnahmslose gesetzliche Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verweisen und sollten sich nicht verunsichern lassen, so der ZJEN. Solange Bund oder Länder nicht handeln, ändert sich an der bisherigen Rechtslage nichts, weder in der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaften noch im Jagdpachtrecht.
Die Verbände der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer werden jetzt gemeinsam mit der Jägerschaft und den Vertretern der Land- und Forstwirtschaft darüber beraten, wie auf die Rüge des EGMR angemessen reagiert werden sollte. (ad)
Leserkommentare
Wildschaden
[04.07.2012]
Wir brauchen dem Wild doch nur das Lesen beizubringen.Beim Lesen der Vorschläge aus Brüssel lachen sie sich dann vonselber tot und schon ists vorbei mit dem Wildschaden !
von paulherchenbach
noch lustiger...
[02.07.2012]
bei mir ists lustiger: Jagdpächter zahlen keine Pacht, Rehe und Damwild fressen nachts die Geranien (und nicht nur die!)vom Fensterbrett, Jäger mästen auf den Feldern auf kosten der landwirte ihre Trophäen, der amtliche Wildschadenschätzer ist mit der Vorsitzenden der Wildschadenausgleichskasse direkt verwandt, Wildschaden wird grundsätzlich angezweifelt und Ursachen in Halmbruch, Ährenkrankheiten, usw. gesucht, und überhaupt ist der Schaden ja schon älter als 10 Tage und Schäden werden nur bei Schwarzwild ersetzt... also das volle Programm an Ausreden und jedes Jahr ein wenig mehr schlimm... Dieses Jahr habe ich 8ha Süßlupine Totalausfall, da rund um die Uhr das Wild drin sitzt und frisst: 200dt Ertrag weg zu 40€ die dt... DANKE!!!
von fsieweke
Oh jetzt wirds lustig!
[29.06.2012]
Wir brauchen bald Gewehre die um die Ecke schießen weil die Kugel nicht über das Grundstück des vermeintlichen Rehschützers fliegen darf.
von Ghostbusters
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