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Europäisches Gericht bemängelt deutsches Jagdrecht

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat in ihrem Urteil vom 26. Juni 2012 festgestellt, dass ein Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, durch die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft unverhältnismäßig belastet sei.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat in ihrem Urteil vom 26. Juni 2012 festgestellt, dass ein Grundeigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, durch die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft unverhältnismäßig belastet sei.


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Wie das Landvolk berichtet, hatte im Januar 2011 die Kleine Kammer des EGMR die Beschwerde des Jagdgegners aus Rheinland-Pfalz noch abgewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2006 die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft für angemessen, hinnehmbar und grundrechtskonform erachtet.


Der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) bedauert die Entscheidung der Großen Kammer, denn sie vernachlässige das Allgemeininteresse an einer flächendeckenden Hege und Bejagung sowie die Interessen der Land- und Forstwirtschaft an einer effektiven Wildschadensverhütung. Es bleibt nun dem deutschen Gesetzgeber und gegebenenfalls später den Behörden überlassen, inwieweit die Jagdgesetzgebung in Deutschland aufgrund des Richterspruchs anzupassen ist.


Das Reviersystem und die flächendeckende Hegeverpflichtung hat der EGMR nicht in Zweifel gezogen. Voreilige Schlüsse sollten aus dem Urteil also zunächst nicht gezogen werden. Jagdvorstände können auf die vorerst noch geltende ausnahmslose gesetzliche Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft verweisen und sollten sich nicht verunsichern lassen, so der ZJEN. Solange Bund oder Länder nicht handeln, ändert sich an der bisherigen Rechtslage nichts, weder in der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaften noch im Jagdpachtrecht.


Die Verbände der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer werden jetzt gemeinsam mit der Jägerschaft und den Vertretern der Land- und Forstwirtschaft darüber beraten, wie auf die Rüge des EGMR angemessen reagiert werden sollte. (ad)

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