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Europaparlament hält an Fleischkennzeichnung in verarbeiteten Produkten fest

Das Europaparlament beharrt auf einer verpflichtenden Kennzeichnung des Herkunftslandes von Fleisch in verarbeiteten Produkten wie Wurst oder Tiefkühllasagne. Dazu hat das Hohe Haus eine Entschließung verabschiedet. Die Abgeordneten rufen die Europäische Kommission dazu auf, entsprechende Rechtsvorschläge zu entwickeln

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Das Europaparlament beharrt auf einer verpflichtenden Kennzeichnung des Herkunftslandes von Fleisch in verarbeiteten Produkten wie Wurst oder Tiefkühllasagne. Dazu hat das Hohe Haus eine Entschließung verabschiedet.


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Die Abgeordneten rufen die Europäische Kommission dazu auf, entsprechende Rechtsvorschläge zu entwickeln. Sie versprechen sich davon mehr Transparenz und ein gestärktes Verbrauchervertrauen insbesondere vor dem Hintergrund des Pferdefleischskandals von 2013. Betrug könne allein durch die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes zwar nicht verhindert werden; ein konsequentes Rückverfolgungssystem trage aber sehr wohl dazu bei, mögliche Verstöße aufzudecken und gegen sie vorzugehen, heißt es in der Stellungnahme.


Die von der Europäischen Kommission gegen eine Pflichtkennzeichnung ins Feld geführten Kostengründe teilt das Parlament nicht. Verwiesen wird auf die Ergebnisse einer französischen Studie, deren Schlussfolgerungen erheblich von denen der Kommission abwichen.


Ferner müsse bei der Berechnung der Kosteneffekte berücksichtigt werden, dass ab April 2015 ohnehin eine Kennzeichnungspflicht der Herkunft nicht nur von Rindfleisch, sondern auch von unverarbeitetem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch gelte. Die Kommission hatte im Dezember 2013 einen Bericht vorgelegt, in dem durch eine Pflichtkennzeichnung von Verarbeitungsprodukten eine Steigerung der Betriebskosten um bis zu 50 % erwartet wird

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