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Experten uneins über Brandzeichenverbot bei Pferden

Ein mögliches Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden durch die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes bewerten Experten unterschiedlich. In einer öffentlichen Anhörung des Agrar-Ausschusses am Mittwoch äußerten acht Sachverständige ihre Einschätzungen über den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Dr.

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Ein mögliches Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden durch die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes bewerten Experten unterschiedlich. In einer öffentlichen Anhörung des Agrar-Ausschusses am Mittwoch äußerten acht Sachverständige ihre Einschätzungen über den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes.


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Dr. Helmut Born vom Deutschen Bauernverband forderte ein „behutsames Vorgehen“ bei der Umsetzung der Novelle. Deutsche Landwirte würden durch zu scharfe Regelungen im globalen Wettbewerb einseitig benachteiligt. Er forderte, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzen soll, dass die selben Tierhaltungsstandards in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.


Dem möglichen Verbot des Schenkelbrandes erteilte Born eine Absage, „denn es ist ein Kulturgut“. Seiner Ansicht nach würde das Setzen des Brandzeichens nicht mehr Stress bei Fohlen verursachen als das sogenannte Chippen. Stattdessen forderte er, alternativ zum Chippen den Schenkelbrand weiterhin zu erlauben, wie es auch das EU-Recht vorsehe.



Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund widersprach und setzte sich für ein Verbot des Schenkelbrandes ein. Denn aus Sicht des Tierschutzes gebe es keinen Grund, der für das Brandzeichen spreche. Die Methode sei veraltet und unsicher. Beim Brennen entstünden deutliche Gewebeschäden und die eingebrannten Zeichen seien später selbst von Experten schwer zu entziffern. Im Vergleich zur Transponderkennzeichnung, die auch einen Schmerzreiz verursache, sei das Brennen aufgrund der länger beobachtbaren Reaktionszeit als stärker Schmerz zu beurteilen. Des Weiteren kritisierte Schröder den schleppenden Vollzug bereits geltender Gesetze zum Schutz von Tieren. „Das muss verbessert werden“, sagte er. „Sonst sei das Gesetz nur gut gemeint.“



„Ein Verbot des Schenkelbrandes ist nicht sachgerecht“, befand hingegen Prof. Dr. Volker Steinkraus vom Dermatologikum Hamburg. Die äußere Haut von Säugetieren sei evolutionsbedingt auf Verletzungen vorbereitet. Aus wissenschaftlicher Sicht sei der Heißbrand als komplikationsfreie und artgerechte Kennzeichnungsmethode zu bewerten. Hingegen seien die kurz- und langfristigen Auswirkungen des Chips auf Gesundheit und Psyche der Pferde unbekannt. Die Implantation von Chips könne zu erheblichen Komplikationsraten führen.



Der Jurist und Einzelsachverständige Dr. Thorsten Gerdes forderte den „Ausbau behördlicher Tierschutzbeauftragter“ und die Ermöglichung der Verbandsklage in Tierschutzfragen.



Dass in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern deutlich schärfere Tierschutzregeln gelten, stellte der Sachverständige Prof. Dr. Steffen Hoy fest. Er betonte, dass die Diskussionen um Tierwohlaspekte sehr emotional geführt würden, obwohl nicht klar sei, was darunter zu verstehen ist. Hoy zählte als wichtigste Tierwohlkriterien unter anderem eine niedrige Sterblichkeitsrate, geringe Erkrankungshäufigkeit, physiologische Kenngrößen, wie die Herzfrequenz, und das Verhalten der Tiere auf. (ad)


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