Die für Baden-Württemberg bei einigen Agrar-Umweltmaßnahmen im FAKT-Programm geltende Größendegression geht auf Forderungen der EU-Kommission zurück. Darauf hat das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium gegenüber top agrar nocheinmal ausdrücklich hingewiesen. Darüber habe das Ministerium im laufenden Genehmigungsverfahren zu FAKT auch "immer zeitnah" und "breit" informiert, so ein Sprecher des Ministeriums. Ähnliche Regelungen gebe es in Österreich und Bayern auch.
Das sehen Bauern und Berater vor Ort durchaus anders. Sie fühlen sich nicht ausreichend informiert. Betroffen von den Kürzungen sind vor allem Betriebe ab 100 ha. Sie müssen mit kürzeren Fördersätzen als ursprünglich gedacht auskommen. Von 100 bis 200 ha wird der Fördersatz auf 80 % gekürzt, darüber hinaus auf 60 %. Diese Degression gilt für die Maßnahmen:
- fünfgliedrige Fruchtfolge (A1),
- Heumilch bzw. Silageverzicht im gesamten Betrieb (A2),
- Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlands mit Viehbesatz bis 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche (B1.1),
- Extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha DGL (B1.2),
Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel (D1),
- Einführung ökologischer Landbau (D2.1),
- Beibehaltung ökologischer Landbau (D2.2),
- Herbstbegrünung im Acker- und Gartenbau (E1.1),
- Begrünungsmischungen im Acker- und Gartenbau (E1.2),
- Sommerweideprämie (G1).
Zur Begründung schreibt das Stuttgarter Ministerium in seinem Infodienst im Internet, dass zwar Förderobergrenzen wie in MEKA künftig nicht mehr zulässig seien, eine Degressionsregelung aufgrund der Fixkostendegression mit zunehmender Betriebsgröße aber möglich sei. Damit sollen Mitnahmeeffekte vermieden werden. Außerdem sei somit sichergestellt, dass alle Flächen, auf denen eine Leistung erbracht werde, eine Prämie erhalten. Die Sonderregelung für Kooperationen, die es in MEKA gab, entfalle.
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