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FAKT: Tierobergrenzen bei der Stichtagsmeldung beachten!

Schweinemäster und Hühnerhalter in Baden-Württemberg, die ab 2015 für eine besonders tiergerechte Haltung eine Förderung über das neue FAKT-Programm beantragen wollen, sollten schon bei der Stichtagsmeldung am 1. Januar die darin festgelegten Tierobergrenzen beachten. Darauf weisen Berater für Schweinehaltung hin.

Lesezeit: 2 Minuten

Schweinemäster und Hühnerhalter in Baden-Württemberg, die ab 2015 für eine besonders tiergerechte Haltung eine Förderung über das neue FAKT-Programm beantragen wollen, sollten schon bei der Stichtagsmeldung am 1. Januar die darin festgelegten Tierobergrenzen beachten. Darauf weisen Berater für Schweinehaltung hin.

 

Denn obwohl die Antragsstellung für FAKT erst im Mai mit dem Gemeinsamen Antrag erfolgt, müssen Tierhalter die besonders tiergerechte Haltung schon ab Jahresbeginn nachweisen. Das heißt bei Mastschweinen in der Fördereinstiegsstufe mit 9 Euro pro Tier unter anderem, dass der Liegebereich maximal zu 3 % perforiert sein darf und dass 40 % mehr Platz pro Tier sowie ein Beschäftigungsautomat für je zwölf Tiere angeboten werden muss.


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Für diese Fördermaßnahme gilt eine Obergrenze von 1500 Mastschweinen pro Betrieb. In der Premiumstufe muss bei Mastschweinen für 14 Euro je Tier zusätzlich zu einem höheren Platzangebot im Stall ein Außenauslauf eingerichtet werden. Außerdem soll Langstroh als Einstreu und Beschäftigungsmaterial auf der Liegefläche verwendet werden. Die maximal geförderte Tierzahl beträgt hier 1000 Tiere.


In der Masthühnerhaltung gelten die Obergrenzen von maximal 50 000 erzeugter Tiere je Betrieb in der Einstiegsstufe und 25 000 Tiere in der Premiumstufe. Um die Förderung zu generieren, müssen die Haltungsbedingungen im Förderjahr erfüllt werden.


Aktuell liegt der FAKT-Maßnahmen-Katalog noch in Brüssel zur Genehmigung, daher stehen alle Angaben zwar noch unter Vorbehalt. Experten rechnen jedoch damit, dass sich nur noch Details ändern werden.

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