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FDP: Grünlandumbruchverbot ist eigentumsfeindlicher Eingriff

Baden-Württemberg will sein Dauergrünlandumwandlungsverbot flexibler gestalten. Die Regierung will künftig weitere Ausnahmen zulassen, ohne das Ersatzgrünland für solche Dauerkulturen angelegt werden muss. Darüber hinaus sind Vereinfachungen zur Entbürokratisierung vorgesehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Baden-Württemberg will sein Dauergrünlandumwandlungsverbot flexibler gestalten. Die Regierung will künftig weitere Ausnahmen zulassen, ohne das Ersatzgrünland für solche Dauerkulturen angelegt werden muss. Darüber hinaus sind Vereinfachungen zur Entbürokratisierung vorgesehen.


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In der Ersten Beratung des grün-roten Gesetzentwurfs zur Einführung eines unbefristeten Umbruchverbotes für Dauergrünland über 2015 hinaus verdeutlichte die FDP erneut ihre strikte Ablehnung: „Wir Freie Demokraten haben bereits 2011 das befristete Grünlandumbruchverbot abgelehnt und wir werden nun auch die unbefristete Regelung ablehnen, weil Grün-Rot nach der Gewässerrandstreifenregelung, der Änderung des Jagdrechts und der Verschärfung des Naturschutzgesetzes die Politik der Eigentumsfeindlichkeit fortsetzt", sagte der FDP-Umweltsprecher der Landtagsfraktion, Andreas Glück.


In ihrer eigenen Gesetzesbegründung von 2011 habe die Landesregierung geschrieben, sie wolle ein bis Ende 2015 befristetes Grünlandumbruchverbot einführen, um die Zeit bis zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und der damit verbundenen Regelungen zur Grünlanderhaltung zu überbrücken. "Heute ist die GAP-Reform in Kraft, die Gesamtfläche des Grünlandes in Deutschland wird durch die Greening-Vorgaben wirksam geschützt und dennoch ruft Grün-Rot nun ’April, April – das absolute Grünlandumbruchverbot bleibt trotzdem’. Wer so mit den landwirtschaftlichen Unternehmern umgeht und sein eigenes Wort nicht hält, mehrt die Politikverdrossenheit in diesem Land", so Glück. Er rief SPD und Grüne auf, "nicht immer wieder gedankenlos in anderer Leute Eigentum einzugreifen“.


Am 12. Dezember soll die zweite Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag erfolgen. Laut dem Entwurf soll es zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

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