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FW Bayern: Eigentümer bei FFH-Gebietsabgrenzung schriftlich benachrichtigen

Im Hinblick auf die Feinabgrenzung der Gebiete gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie haben die Freien Wähler gefordert, allen betroffenen Grundstückseigentümern umgehend schriftlich die entsprechenden Flurnummern mitzuteilen und sie über mögliche Einspruchsmöglichkeiten und -fristen zu informieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Hinblick auf die Feinabgrenzung der Gebiete gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie hat nun die Fraktion der Freien Wähler (FW) im bayerischen Landtag die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, allen betroffenen Grundstückseigentümern umgehend schriftlich die entsprechenden Flurnummern mitzuteilen und sie über mögliche Einspruchsmöglichkeiten und -fristen zu informieren.


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Der agrarpolitische Sprecher der FW-Landtagsfraktion, Dr. Leopold Herz, erinnerte daran, dass beim Online-Anhörungsverfahren diverse Probleme aufgetreten seien, weshalb es sinnvoll sei, die Anhörungsfrist bis zum 1. Mai 2015 zu verlängern.


Herz verwies in dem Zusammenhang auf die sehr aufwendige Prüfung für die betroffenen Land- und Forstwirte, zumal in vielen Regionen des Freistaates die Internetverbindung nicht gut genug sei, um die Unterlagen online zu bewerten.


Der FW-Landtagsabgeordnete Nikolaus Kraus, der für seine Partei im Umweltausschuss des bayerischen Landtags sitzt und selbst betroffen ist, ergänzte, dass die erneute Fristverlängerung begrüßenswert sei, allerdings müsse jetzt die praxisgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben forciert werden. Wie 2004 versprochen, dürfe es „auf keinen Fall zu einer Verschlechterung für die betroffenen Grundstücksbesitzer“ kommen. Ferner müsse dringend geprüft werden, inwieweit Biber in bestimmten Regionen als „Erhaltungs- beziehungsweise Wiederherstellungsziel“ genannt werden müssten.


Kraus zufolge leben in Bayern mittlerweile mehr als 16 000 Biber. „Hier kann wirklich nicht mehr von einer gefährdeten Art gesprochen werden“, stellte der FW-Abgeordnete klar. Ende Februar hatte die Staatsregierung die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Anhörung nochmals verlängert, und zwar auf den 1. Mai.

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