Das BMEL ist derzeit dabei, dass Dispensierrecht zu überprüfen. Bei einem Fachdiskurs am Donnerstag in Berlin haben Landwirte, Tierärzte, Vertreter der Überwachungsbehörden der Länder sowie der Pharmaindustrie und der Tierschützer gemeinsam mit Abgeordneten des Agrarausschusses die Vor- und Nachteile des Dispensierrechts sowie Szenarien für dessen zukünftige Ausgestaltung diskutiert.
Agrar-Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth lobte dazu die breite Beteiligung: „Für uns dient dieser Austausch der fundierten Meinungsbildung über die künftige Rolle des tierärztlichen Dispensierrechts im Gesamtgefüge des Tiergesundheits- und Arzneimittelrechts.“
Das tierärztliche Dispensierrecht umfasst das Recht des Tierarztes, für von ihm behandelte Tiere Arzneimittel vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen, zu diesem Zweck vorrätig zu halten und an Tierhalter abzugeben, sowie in beschränktem Umfang herzustellen. Voraussetzung ist die behördliche Anmeldung des Führens einer tierärztlichen Hausapotheke.
Die jüngste Novelle des Arzneimittelgesetzes vom April dieses Jahres etabliert ein neues System zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung. Von dieser Regelung profitieren nach Ansicht von Flachsbarth Verbraucher, Tierärzte, Tierhalter und vor allem die Tiere.
Der Fachdiskurs ist Teil der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ins Leben gerufenen Tierwohl-Initiative "Eine Frage der Haltung“. „Wenn sich alle Akteure in einem Kompromiss wiederfinden, fühlen sie sich dem gemeinsamen Ziel der Arzneimittelminimierung auch verpflichtet“ so Staatssekretärin Flachsbarth.
Im Februar 2014 hatte das BMEL das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG AG mit einem Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts beauftragt. In dem ergebnisoffenen Gutachten werden vier Szenarien zum künftigen Umgang mit dem Dispensierrecht hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile untersucht.
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