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Falsche Kennzeichnung: Landkreis lässt 44 Rinder per Strom töten

Weil 44 von insgesamt 149 Rindern auf einem Hof in Großbardau keine oder falsche Ohrmarken hatten und daher nicht identifiziert werden konnten, hat das Landratsamt des Kreises Leipzig diese mit Unterstützung einer Seuchenbekämpfungsfirma keulen lassen. Ärger gibt es nun um die Art der Tötung und die Zuständigkeit.

Lesezeit: 3 Minuten

Weil 44 von insgesamt 149 Rindern auf einem Hof in Großbardau (bei Grimma) keine oder falsche Ohrmarken hatten und daher nicht identifiziert werden konnten, hat das Landratsamt des Kreises Leipzig diese mit Unterstützung einer Seuchenbekämpfungsfirma keulen lassen. 33 weiteren Tieren mit unbekanntem Status, zumeist Highlands, könnte es auch so ergehen.


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Für einen Aufschrei in den Medien sorgte aber nicht die Tötungsentscheidung allein, sondern die Art und Weise. So soll ein Tierarzt die Tiere per Strom getötet haben, was bei Nachbarn und Augenzeugen offenbar großes Mitleid auslöste. Zeugen berichten von Schreien der Tiere und einem langen Todeskampf. Auch wären nicht alle Tötungsversuche direkt erfolgreich gewesen, erklärten anonyme Zeugen gegenüber der Bildzeitung. Einige Teilnehmer der Aktion seien dabei zusammengebrochen und hätten vom Kriseninterventionsteam des Kreises betreut werden müssen, schreibt die Bild.  

 

Die Veterinärbehörde dementiert dagegen Gerüchte strikt, es habe Tierschutzverstöße gegeben. Ein Tierarzt sei solange bei dem jeweiligen Rind geblieben, bis der Tod eintrat. Anschließend habe er dies nochmals kontrolliert.

 

Ein weiterer Vorwurf lautet, dass einige Rinder durch Überdosis eines Betäubungsmittels getötet wurden. Da sie sich nicht zur Ohrmarkenkontrolle einfangen ließen, hätten Veterinäre das Mittel per Narkosegewehr auf der Weide injiziert.

 

Laut EU-Richtlinie 90/425/EWG muss der Weg bis zum Halter rückverfolgbar sein. Und die Verordnung EG 1760/2000, Art. 22, Abs.2 schreibt vor: „Wenn der Tierhalter eines Tieres die Identität und Rückverfolgbarkeit des Tieres“ nicht nachweisen könne, sei folgendes zu verhängen: „gegebenenfalls auf der Grundlage einer Bewertung der Risiken für (...) die Lebensmittelsicherheit Vernichtung des Tieres ohne Gewährung einer Entschädigung“, zitiert die Bild aus dem Gesetz.


Wer war zuständig für die Betreuung?


Der betroffene Landwirt selbst verlangt nun Schadenersatz für die getöteten und die beschlagnahmten Rinder. Den Vorwurf, er verfüge über „mangelndes Herdenmanagement“ weist er entschieden zurück, berichtet die Leipziger Volkszeitung.


„Die Behörde hat meine Rinder als Stalltiere eingestuft und Auflagen erteilt. Das sind aber wild lebende Tiere, die man nicht in einen Stall pferchen kann. Deshalb gab es die Probleme mit der Kennzeichnung – das räume ich ja ein. Aber deshalb ist es mir verboten worden, mit Narkosegewehr zu arbeiten, um die Ohrmarken anzubringen, das ist die Wahrheit“, schildert der Landwirt seine Sicht der Dinge.


Als Konsequenz daraus habe er die Tiere selbst dem Landratsamt zum 20. Juni in Pensionshaltung übergeben, da er gesundheitlich angeschlagen sei und sich nicht mehr kümmern könne. „Sie sind aber immer noch mein Eigentum!“ Das die Rinder auf dem Hof angeblich mangelhaft versorgt gewesen sein sollen, falle damit in die Verantwortung der Behörden, sagt er.


„Das Amt erlebt es ja jetzt selbst, wie schwierig das ist. Was von mir als einzelner Tierhalter sogar mit Terminvorgabe verlangt wurde, schaffen die Leute im Großaufgebot selbst nicht in zwei Tagen“, legte der Tierhalter laut der Zeitung nach.

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