Fast die Hälfte aller umweltrechtlichen Klageverfahren von anerkannten Umweltverbänden ist erfolgreich, womit die Umweltverbandsklage die durchschnittliche Erfolgsquote von verwaltungsrechtlichen Klageverfahren in Deutschland bei Weitem übertrifft. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung zur Wirksamkeit der Umweltverbandsklage, die das Öko-Institut und die Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse der Hochschule Darmstadt (sofia) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführt haben.
Wie das UBA dazu ausführte, kam die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass 48 % aller Klagen von anerkannten Umweltverbänden in den Jahren 2006 bis 2012 vor den Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise erfolgreich waren. Dies sei im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Verbände nur in wenigen, besonders aussichtsreichen Fällen von ihrem Klagerecht Gebrauch machten. So stünden durchschnittlich zwölf Klagen pro Jahr mehr als 700 Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Infrastrukturvorhaben gegenüber.
Die Studie widerlege damit die geäußerten Befürchtungen, die Einführung der Verbandsklagerechte werde zu einer Flut von Klagen führen. Der überdurchschnittliche Erfolg dieser Verfahren zeige vielmehr, dass die Umweltverbände ihre Klagerechte kompetent und verantwortungsbewusst wahrnähmen, betonte das UBA.
Die Umweltverbandsklage habe sich als wirksames Instrument zur Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben bei der Planung und Genehmigung von Industrie- und Infrastrukturvorhaben erwiesen. Die Befragung von Verbändevertretern und Akteuren bei Genehmigungsbehörden und Vorhabenträgern hat laut Umweltbundesamt ergeben, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Klage eine positive Wirkung für die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen entfaltet.
Genehmigungsbehörden und Vorhabenträger berücksichtigten die Stellungnahmen und Einwände der Verbände bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase, was die Qualität der Zulassungsverfahren verbessere und mehr Rechtssicherheit für die Vorhabenträger bringe. Letztlich führe die frühzeitige Kooperation so zur Vermeidung von Klageverfahren und entlaste die Gerichte.
vgl.:
Führt auch Sachsen-Anhalt ein Verbandsklagerecht ein? (4.2.2014)
Remmel gibt sieben Tierschutzvereinen Freibrief für Klagen (23.1.2014)