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Fehlender Bestandsschutz für JGS-Anlagen forciert Strukturwandel

Der Bundesrat berät heute über weitere Verschärfungen für Anlagen, die zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) dienen. Sollten die Bundesländer dabei dem Votum der Ausschüsse folgen, werde der Bestandsschutz für einige hunderttausend Güllebehälter ausgehöhlt, warnt der Bauernverband.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat berät heute über weitere Verschärfungen für Anlagen, die zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) dienen. Sollten die Bundesländer dabei dem Votum der Ausschüsse folgen, werde der Bestandsschutz für einige hunderttausend Güllebehälter ausgehöhlt, warnt der Bauernverband. Er erinnert daran, dass die Bundesregierung das stets unterlassen hatte, um keine zusätzliche Belastungen für die tierhaltenden Betriebe zu schaffen und sie nicht den gleichen Regelungen zu unterwerfen wie Chemieanlagen.



Schon vor der Bundesratssitzung war laut dem DBV klar, dass die EU-Kommission den Entwurf der Bundesregierung nicht beanstandet. Von daher stehe der Vorstoß einiger grüner Agrar- und Umweltminister in vollkommenem Widerspruch zu dem von ihnen propagierten Förderung bäuerlicher Familienbetriebe, erklärte der Verband. Denn durch die Verschärfungen werde der Strukturwandel bei Schweinehaltern und Rinderhaltern weiter beschleunigt. Die wirtschaftlichen Konsequenzen würden sich insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben ungeachtet ihrer Produktionsausrichtung deutlich bemerkbar machen.



Bisher sollten Regelungen für die Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft in der neuen Bundesverordnung außen vor bleiben. Die vorhandenen wasserrechtlichen und baulichen Anforderungen der Länder sollten auch nach Auffassung des DBV Bestand haben.


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Mit den Vorschlägen der Ausschüsse des Bundesrates soll nun eine verpflichtende Sachverständigenprüfung für alle Bestandsanlagen vorgeschrieben werden. Eine Nachrüstpflicht für eine Leckageerkennung ist ebenso gefordert, nur nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies technisch nicht machbar und unverhältnismäßig sei. Damit werde den Landwirten in mehreren hunderttausend Fällen die Beweislast auferlegt. Die Landwirte würden zudem einem großen behördlichen Ermessensspielraum ausgesetzt.


Schmidt warnt Länder


Auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt warnt vor zusätzlichen Belastungen der Landwirte. Er appellierte an die Länder, sich gegen bundesweit einheitliche Standards für JGS-Anlagen auszusprechen.

„Hier besteht kein dringender Handlungsbedarf“, betonte der Minister. Ausreichende Regelungen zur Sicherheit von Behältern für Jauche, Gülle und Sickersäfte seien in allen Bundesländern im Landesrecht verankert. Das Unfallrisiko, das von derartigen Anlagen ausgehe, sei sehr gering. Demgegenüber wären laut Schmidt bei einer Neuregelung hohe Kosten zu erwarten.


Der vom federführenden Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnungsentwurf enthält stoffbezogene, anlagenbezogene und betreiberbezogene Regelungen sowie Regelungen zu Organisationen, die die Anlagen prüfen oder Fachbetriebe zertifizieren. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.


Das Bundesumweltministerium habe den Verordnungsentwurf im letzten Jahr intensiv im Ressortkreis sowie mit den Ländern und anderen zu Beteiligenden diskutiert, erläuterte der Minister. Dabei habe auch die Aufnahme der JGS-Anlagen in die Neuregelung zur Diskussion gestanden. Letztendlich habe man im Entwurf der Bundesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden ausreichenden landesrechtlichen Vorschriften auf eine Regelung der JGS-Anlagen verzichtet. Sowohl der Umweltausschuss als auch der Agrarausschuss haben sich hingegen für eine Aufnahme der JGS-Anlagen in die Verordnung ausgesprochen.

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