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Ferkel wurden durch Kopfschlag getötet

Wurden Ferkel in einigen großen Ställen mit einem Schlag an die Buchtenwände getötet, so wie es die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch behauptet, oder nicht? Das wollte das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern jetzt geklärt wissen und hat eine Untersuchung der Tiere angeordnet.

Lesezeit: 3 Minuten

Wurden Ferkel in einigen großen Ställen mit einem Schlag an die Buchtenwände getötet, so wie es die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch behauptet, oder nicht? Das wollte das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern jetzt geklärt wissen und hat eine Untersuchung der Tiere angeordnet. Fest steht nun, die Tiere wurde per Kopfschlag betäubt und getötet, zumindest in dem betreffenden Stall. Ein Urteil möchte Agrarminister Dr. Till Backhaus hier aber noch nicht fällen, da sich in gesonderten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nun zeigen müsse, ob es einen vernünftigen Grund zur Tötung gab.


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Die untersuchten Tiere wogen demnach zwischen 430 und 650 g, waren demnach extrem untergewichtig und damit nicht lebensfähig. Danach führte der Kopfschlag bei allen fünf Ferkeln mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum schnellen Bewusstseinsverlust. Die Todesursache von vier Ferkeln ist in den starken Hirnverletzungen zu sehen, bei einem Ferkel ist die Rückenmarksdurchtrennung im oberen Wirbelbereich als Ursache diagnostiziert worden. „Wir werden die Ergebnisse natürlich der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen“, betonte Dr. Backhaus.


Laut dem Ministerium ist das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben ein Straftatbestand. Ein allgemein anerkannt vernünftiger Grund ist dagegen z. B. das Töten von Tieren zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung.


Das Töten lebensschwacher Ferkel kann einen vernünftigen Grund darstellen, wenn zuvor ordnungsgemäß abgewogen wurde, ob eine reale Überlebenschance besteht. Dieses ist eine Einzelfallentscheidung, die der verantwortungsbewusste Tierhalter zu treffen hat. Kriterien für die Lebensfähigkeit eines Ferkels können organische Fehlentwicklungen oder auch starkes Untergewicht sein. Das optimale Geburtsgewicht liegt zwischen 1,6 und 1,7 kg. Bei starkem Untergewicht ist nach herrschender wissenschaftlicher Meinung die Überlebensrate sehr gering und sinkt rapide mit weiter abnehmendem Geburtsgewicht.


Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) getötet werden. Das Tierschutzrecht lässt für Schweine als Tötungs- und Betäubungsverfahren u.a. den Kopfschlag bis 5 kg Körpergewicht außerhalb von Schlachtbetrieben zu, wenn der Kopfschlag und die Entblutung von der gleichen Person durchgeführt werden. Bei Anwendung eines Kopfschlages ist die Tötung z. B. durch anschließende Entblutung oder durch eine andere geeignete Tötungsmethode wie Genickbruch herbeizuführen. Für das Töten überzähliger Ferkel (d. h. es werden mehr Ferkel geboren, als die Sau Zitzen hat), ist grundsätzlich kein vernünftiger Grund erkennbar.


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