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Filterpflicht in NRW macht große Sorgen

Die nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände, WLV und RLV, betrachten die Pläne der Landesregierung, große Schweinemastanlagen nur noch mit Abluftreinigungsanlagen zu genehmigen, mit großer Sorge. Warum, haben sie jetzt Agrarminister Johannes Remmel in einem Brief mitgeteilt.

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Die nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände, WLV und RLV, betrachten die Pläne der Landesregierung, große Schweinemastanlagen nur noch mit Abluftreinigungsanlagen zu genehmigen, mit großer Sorge. Warum, haben sie jetzt Agrarminister Johannes Remmel in einem Brief mitgeteilt.


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So versuchen sie dem grünen Politiker zu erklären, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in einem internationalen Wettbewerb stehen. Insbesondere der Schweinemarkt sei hart umkämpft. Das derzeitige Niveau der Deckungsbeiträge erlaube den Betrieben keine vermeidbaren Kosten. Die Pflicht zur Installation von Abluftwäschern, undifferenziert umgesetzt, stelle deshalb alle betroffenen Betriebe vor große Herausforderungen.


„Mehr als die Hälfte des Deckungsbeitrages je Schwein würde nach derzeitiger Marktlage verloren gehen“, schreiben die Präsidenten Johannes Röring und Friedhelm Decker. Deshalb sei eine sehr abgewogene Entscheidung unabdingbar. Die bestehende Genehmigungspraxis in NRW berücksichtige die Umweltbelange dabei aufbauend auf den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits sehr weitgehend, gerade mit Blick auf den Immissionsschutz, machen die Präsidenten deutlich.


Nach Auffassung der Präsidenten ist es nicht nachvollziehbar, dass das Thema Bioaerosole in einem Erlass aufgegriffen wird. Sie weisen darauf hin, dass derzeit keine ausreichenden Grundlagen für die Bewertung dieser Immissionen bestehen würden. Das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW betreibe daher aktuell eine intensive Grundlagenforschung, in deren Rahmen die Emissionen von Bioaerosolen aus Hähnchenmastanlagen untersucht werden. Umso unverständlicher sei, dass das Agrarministerium diese Ergebnisse nicht abwarten wolle. Ein sachlicher und verantwortungsbewusster Umgang mit der Thematik, wie von Remmel behauptet, sei das nicht.


Darüber hinaus machen die Landwirtschaftsverbände in dem Brief erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Verabschiedung eines solchen Erlasses geltend. Es sei bislang unter keinem Gesichtspunkt aufgearbeitet, wie es um die Befugnis, einen solchen Erlass überhaupt zu verabschieden, und die dafür jedenfalls notwenigen rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere konkrete Vorsorgegesichtspunkte, stehe.


Die Landwirtschaftsverbände regen an, anstatt einen derartigen Erlass auf den Weg zu bringen, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der landwirtschaftlichen Organisationen im Ministerium einzuberufen. Dort sollten die rechtlichen Hintergründe sowie die sich ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf bestehende landwirtschaftliche Betriebe ausführlich diskutiert werden, so die Präsidenten der Landwirtschaftsverbände. (ad)


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