Die Schweiz prüft Möglichkeiten, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen vermehrt in der Landwirtschaft zu beschäftigen. Dazu fand vergangene Woche ein Treffen des Bundesamts für Migration mit dem Schweizer Bauernverband (SBV) statt.
Hintergrund ist das positive Votum der Schweizer zum Volksbegehren „Gegen Masseneinwanderung“ im vergangenen Februar. Danach muss mittelfristig das Potential an Arbeitskräften im Inland besser ausgeschöpft werden, um die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu decken. Auch die Zuwanderung aus der EU soll Begrenzungen unterliegen. Allerdings hat die Regierung zur Umsetzung des Volksentscheids drei Jahre Zeit.
Wie der SBV mitteilte, stand die Machbarkeit der Idee, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen vermehrt in der Landwirtschaft zu beschäftigen, im Zentrum der Aussprache mit dem Migrationsamt. Um Asylsuchende sei es dabei ausdrücklich nicht gegangen. Laut Bauernverband besteht der gegenseitige Wille, diesen Weg weiter zu verfolgen und für das nächste Jahr ein Pilotprojekt mit ausgewählten Betrieben durchzuführen. Weitere Gespräche sollen folgen.
Der Vorstoß gilt als Versuch, einem befürchteten Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. Auch in der schweizerischen Landwirtschaft sind derzeit zahlreiche Arbeiter aus Süd- und Osteuropa beschäftigt; deren Anstellung könnte durch das neue Gesetz erschwert werden.