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Förderlücken bei Agrarreform-Übergangszeit vermeiden

Der DBV unterstützt den Bundesrat in seiner Stellungnahme, bei der EU-Agrarpolitik nach 2013 keine Förderlücken entstehen zu lassen und die vorgesehene Kürzung der ELER-Mittel durch eine Aufstockung der Bundesmittel zur Gemeinschaftsaufgabe GAK teilweise zu kompensieren.

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Der DBV unterstützt den Bundesrat in seiner Stellungnahme, bei der EU-Agrarpolitik nach 2013 keine Förderlücken entstehen zu lassen und die vorgesehene Kürzung der ELER-Mittel durch eine Aufstockung der Bundesmittel zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) teilweise zu kompensieren.

 

Wie der Bauernverband fordert auch die Länderkammer den Verzicht auf Kappung und Degression der Direktzahlungen sowie einen bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten Hektare als Modulationsausgleich. Kritisch wertet der DBV dagegen die Diskussion im Bundesrat um eine Umverteilung der Mittel zwischen 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Berufsvertretung der Bauern lehnt hier eine weitere Reduzierung der Direktzahlungen durch eine Mittelumverteilung von der 1. in die 2. Säule strikt ab.

 

Der Bundesrat bekräftigt die Notwendigkeit von Übergangsregelungen für die kontinuierliche und berechenbare Fortführung der EU-Agrarförderung. In ihrer Stellungnahme bezeichnen die Länder die vorgesehenen Übergangsregelungen für die Agrarumwelt-, Waldumwelt- und Klimamaßnahmen, die NATURA 2000-Gebiete und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für die ökologische Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik als unverzichtbar.

 

Der Bundesrat hält es zusätzlich für notwendig, auch bei den investiven Maßnahmen durch eine Übergangsregelung die Förderkontinuität sicherzustellen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich für eine Regelung einzusetzen, die die Anwendung der Förderprogramme für die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die Marktstrukturverbesserung und die Flurneuordnung der laufenden Entwicklungsprogramme auch im Jahr 2014 ermöglicht. Die Übergangsregelung solle bis zur Einreichung des neuen Programms für die Förderperiode 2014 bis 2020 gelten. Die Förderkontinuität sei unabdingbar für die Stabilisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und Verbesserung des Tierwohles.

 

Der DBV stellt sich hinter der Forderung des Bundesrates, keine Förderlücken entstehen zu lassen und fordert darüber hinaus, dass für alle Maßnahmen der 2. Säule auf EU-Ebene entsprechende Vorkehrungen für Übergangsregelungen getroffen werden. Er appelliert aber auch an die Bundesländer, alles zu unternehmen, dass die ländlichen Entwicklungsprogramme der Länder rasch erstellt werden und der Kommission vorgelegt werden können. (ad)

 

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