Am 1. Juni ist für die Halter von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln eine wichtige Registrierpflicht in Kraft getreten. Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz müssen seit Anfang Juni alle Einhufer, die ab dem 1. Juli 2009 geboren wurden, einen Equidenpass sowie eine aktive Kennzeichnung mittels eines Transponders besitzen, in dem ein Mikrochip eingelagert ist. Das gleiche gilt für Einhufer, die bislang noch nicht nach den geltenden Vorschriften identifiziert wurden, also keinen Equidenpass besitzen.
Die genormten Transponder sind beim Pferdezuchtverband erhältlich. Dazu notwendig ist die Tierhalterregistriernummer. Alle Pferdehalter - auch private Hobbypferdehalter - seien verpflichtet, ihre Tierhaltung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, womit die Zuteilung einer Registriernummer für den Betrieb verbunden sei.
Neu bei der Geburt eines Fohlens sei darüber hinaus die zwingende Angabe der Tierhalter-Registriernummer auf der Abfohlmeldung. Die Registrierung durch Verbandsbeauftragte erfolge nach wie vor in der Regel mit dem Fohlen bei Fuß der Mutter, also bei der Fohlenschau. Neben der Aufnahme von Farbe und Abzeichen werde durch den sachkundigen Beauftragten des Pferdezuchtverbandes der Transponder auf der linken Halsseite gesetzt, erläuterte die Kammer. Handele es sich um ein Pferd ohne Abstammung, sei ein Antrag auf Kennzeichnung und Zusendung eines Equidenpassdokuments zu stellen. Die aktive Kennzeichnung und Registrierung könne entweder durch einen Tierarzt erfolgen oder durch Beauftragte des Pferdezuchtverbandes.