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Fontaine: „Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete ist unsachgemäß“

Die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) muss im heutigen finanziellen Umfang mindestens erhalten bleiben. Das betonte der Vorsitzende des Fachausschusses Agrarstruktur- und Regionalpolitik des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Klaus Fontaine, vor Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Brüssel.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) muss im heutigen finanziellen Umfang mindestens erhalten bleiben. Das betonte der Vorsitzende des Fachausschusses Agrarstruktur- und Regionalpolitik des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Klaus Fontaine, vor Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Brüssel.


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Fontaine forderte Transparenz in der Finanzplanung für die zweite Säule der EU-Agrarpolitik, die die EU-Kommission bisher vermissen lasse. Aus deutscher Sicht ist auch in der zweiten Säule eine Umverteilung in andere Mitgliedstaaten zu befürchten.



Sehr kritisch beurteilte Fontaine die Neuabgrenzung der in der Landwirtschaft benachteiligten Gebiete. Die anstehende ELER-Verordnung müsste in dieser Hinsicht „besonders stark nachgebessert“ werden. Ansonsten müsse die vom Europäischen Rechnungshof geforderte Neuabgrenzung verschoben werden. Denn unverändert schlage die EU-Kommission 8 biophysikalische Kriterien vor, was insgesamt zu „nicht nachvollziehbaren Ergebnissen“ führen würde. Deutschland würde 32 % seiner bisher benachteiligten Gebiete dadurch verlieren. Vor allem fehle es an Transparenz, welche Auswirkungen die Veränderungen hätten.


Ergebnisse aus den Simulationen habe die EU-Kommission bisher nicht vorgelegt. Nach der Analyse des DBV gebe es auch erhebliche nicht nachvollziehbare regionale Verschiebungen in der Förderung. Eine sachgerechte Abgrenzung benachteiligter Gebiete sollte dagegen besser auf die Kumulation von mehreren Kriterien und vorzugsweise auf Gemarkungs-Ebene erfolgen, forderte Fontaine. „Wir wollen daher an bewährten Indexsystemen – wie in Deutschland die LVZ bzw. die EMZ – festhalten und fordern, dabei zusätzlich das Kriterium eines hohen Grünlandanteils zu berücksichtigen.“



Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Fördergrundsätze zu Investitionsförderungen gingen dagegen in die „richtige Richtung“. Es sei gut, dass die Investitionsförderung vorrangig auf die verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe abziele.



Die EU-Kommission handle richtig, wenn sie auch einen stärkeren Akzent auf die Junglandwirte-Förderung lege, betonte Fontaine. Diese sei in Deutschland von Bund und Ländern vernachlässigt worden. Unverständnis äußerte Fontaine über Aussagen aus dem bundeseigenen Thünen-Institut, das der Förderung von Junglandwirten wie auch der Investitionsförderung „Mitnahmeeffekte“ unterstellt.



Bei der Förderung von Agrarumwelt-, Klimaschutz- und Tierschutzmaßnahmen im Rahmen der ELER-Verordnung sieht der DBV Fortschritte im Hinblick auf die notwendige Flexibilisierung. Die Landwirte wünschten sich mehr Anpassungsmöglichkeiten, vor allem mehr ein- oder zweijährige Förderangebote auch im Hinblick auf den Zeitraum der Förderung. Der DBV setzte sich zudem stark für eine höhere Attraktivität der Agrarumweltmaßnahmen ein, sagte Fontaine. Die Landwirte erwarteten als Unternehmer eine „Honorierung“ und nicht nur eine „Entschädigung“ ihrer Umweltleistungen.



Der Vorschlag zur Förderung des Risikomanagement über die zweite Säule innerhalb der EU-Agrarreform sei grundsätzlich in Ordnung. Einen Einkommensstabilisierungsfonds zu schaffen sei aber „ineffizient und planwirtschaftlich“. Besser und billiger sei es, für eine gute Verbreitung von Vorverträgen und Absicherungen über die Terminmärkte zu sorgen.



Kritisch äußerte sich Fontaine zu LEADER. Der bürokratische Überbau des LEADER-Programms sei so gestrickt, dass er vorzugsweise als kommunale Entwicklungsagentur genutzt werde. Für die Unternehmen aus Landwirtschaft und Handwerk sei LEADER dagegen zu schwerfällig. (ad)

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