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Fragliche Entscheidung: Pflanzen nun patentierbar

Völlig unverständlich ist aus Sicht der bayerischen Bauern die aktuelle Entscheidung der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in Sache „Brokkoli-Patent“. „Keine Patente auf Pflanzen und Tiere!“ – diese Forderung ist sowohl politischer als aus gesellschaftlicher Konsens, so der BBV.

Lesezeit: 2 Minuten

Völlig unverständlich ist aus Sicht der bayerischen Bauern die aktuelle Entscheidung der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in Sache „Brokkoli-Patent“. „Keine Patente auf Pflanzen und Tiere!“ – diese Forderung ist aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes sowohl politischer als aus gesellschaftlicher Konsens. Dennoch hat das EPA nun das Patent auf eine Brokkoli-Sorte mit erhöhtem Senfölanteil für rechtens erklärt.


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Diese Entscheidung ist unschlüssig, da dieselbe Institution bereits im Jahr 2013 entschieden hat, dass „im wesentlichen biologische“ Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und Selektion beruhen nicht patentierbar sind – dennoch wurde nun das „Brokkoli-Patent“ für zulässig erklärt, so der Verband weiter.


Somit ist zwar das Züchtungsverfahren nicht patentierbar, das Ergebnis daraus aber scheinbar schon. Dabei liegt der Entscheidung ein grundsätzlicher Fehler zugrunde. Schließlich ist das Patentrecht für technische Erfindungen gemacht. Für die Pflanzenzüchtung hingegen ist das Sortenschutzrecht mit dem Privileg für Züchter und Landwirte die geeignete Regelung.



Das Europäische Parlament sollte jetzt all seine (neu gewonnene) Macht nutzen, um die Resolution von 2012 gegen genau solche Patente zu vertreten, meint der BBV. Auf diesem Wege müsse die EU-Kommission aufgefordert werden, die entsprechende EU-Biopatentrichtlinie nach deutschem Vorbild anzupassen, sodass keine Patente auf Pflanzen und Tiere möglich sind.


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