In der Ablehnung der Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen herrscht unter den Fraktionen im Deutschen Bundestag seltene Einigkeit. Das belegt der gemeinsame Antrag, den Union, SPD, FDP und Bündnisgrüne letzte Woche in den Bundestag eingebracht haben.
Im Antrag der vier Fraktionen wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine Konkretisierung und Änderung der Biopatentrichtlinie einzusetzen, so dass klargestellt werde, dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden beziehungsweise bei diesen die Schutzwirkung von Product-by-Process-Patenten auf die Verwendung des im Patent angegebenen Verfahrens beschränkt werde.
Geprüft werden soll, ob das Patentgesetz schon jetzt abweichend von den europäischen Vorgaben dahingehend verändert werden könne. Auch soll sich die Bundesregierung für eine Inkorporation der geforderten Änderungen der Biopatentrichtlinie in das Europäische Patentübereinkommen stark machen. Darüber hinaus wird der Aufbau eines staatlichen Biopatent-Monitorings gefordert. (AgE)