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Frankreich: Gentechnikgesetz beschlossen

Nach wochenlangem Hickhack ist in Frankreich der Regierungsentwurf zum Gentechnikgesetz vorige Woche von beiden Kammern des Parlaments endgültig abgesegnet worden.

Lesezeit: 1 Minuten

Zur Abstimmung stand die Version des Vermittlungsausschusses an, mit der auf Initiative von Premier François Fillon der zuletzt vom Senat in Zweiter Lesung Mitte April akzeptierte Text in dieser Form wiederhergestellt worden war. Für die Abgeordneten der Regierungspartei UMP galt wegen der zuvor erlittenen Abstimmungsniederlande in der Nationalversammlung Anwesenheitspflicht. Dort wurde die Gesetzesvorlage mit 289 Ja-Stimmen angenommen, während die Linke mit 221 Nein-Stimmen dagegen votierte. Der Senat stimmte dem Text mit 183 Ja-Stimmen bei lediglich 43 Nein-Stimmen zu.


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Von dem Inkrafttreten der Gentechniknovelle unberührt bleibt hingegen das derzeit geltende Anbauverbot der Bt-Maislinie MON810. Das auf höchster Ebene beschlossene Moratorium stehe derzeit nicht zur Entscheidung an. Insider bestätigten, dass die von Frankreich bei der Europäischen Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (EFSA) angeforderte Risikobewertung noch nicht vorliege und Paris zunächst am Vorsorgeprinzip und der in der EU-Freisetzungsrichtlinie verankerten Schutzklausel festhalte. Mit einer Entscheidung wird nach französischer Einschätzung nicht vor Ende 2008 gerechnet.


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