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Französisches GVO-Verbot eventuell nicht rechtens

Das französische Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maislinie MON810 steht auf der Kippe. Nach Einschätzung des zuständigen Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Union, Paolo Mengozzi, hätte Paris das Verbot 2008 nicht unmittelbar erlassen dürfen, sondern zunächst die Europäische Kommission zu entsprechenden Schritten auffordern müssen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das französische Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maislinie MON810 steht auf der Kippe. Nach Einschätzung des zuständigen Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Union, Paolo Mengozzi, hätte Paris das Verbot 2008 nicht unmittelbar erlassen dürfen, sondern zunächst die Europäische Kommission zu entsprechenden Schritten auffordern müssen. Das geht aus seinen Schlussanträgen hervor, die vergangene Woche veröffentlicht wurden.


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Die französische Regierung stützt sich auf eine Schutzklausel, wonach ein Mitgliedstaat die europäische Zulassung eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) ruhen lassen kann, wenn ihm neue wissenschaftliche Erkenntnisse über damit verbundene Umwelt- oder Gesundheitsrisiken vorliegen.


MON810 wurde 1998 erstmals zugelassen. Nach dem Auslaufen der Lizenz 2007 wartet der US-Konzern Monsanto derzeit auf die Wiederzulassung, wobei die Möglichkeit zum Anbau auf EU-Ebene durch Übergangsregelungen auch weiter gegeben ist. Paris könnte jetzt darüber stolpern, dass der Saatguthersteller die Wiederzulassung nicht auf Basis der Richtlinie von 2001, sondern auf Grundlage der EU-Freisetzungsverordnung von 2003 beantragt hat. (AgE)

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