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Freie Wähler fordern Schutz der Landwirtschaft vor Preisdumping

Die Fraktion der Freien Wähler im bayerischen Landtag hat die Regierung des Freistaats aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen besseren Schutz der Landwirtschaft vor Preisdumping durch marktbeherrschende Unternehmen einzusetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Fraktion der Freien Wähler im bayerischen Landtag hat die Regierung des Freistaats aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen besseren Schutz der Landwirtschaft vor Preisdumping durch marktbeherrschende Unternehmen einzusetzen.


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Die Landesregierung solle darauf hinwirken, dass der Begriff „Einstandspreis“ in § 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung juristisch klar definiert werde, heißt es in einem Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler, über den letzte Woche im Wirtschaftsausschuss des Münchener Landtags abgestimmt wurde.

Auch sollte eindeutig festgelegt werden, wann das Bundeskartellamt bei Verdacht von verbotenem Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens Eingriffsbefugnisse habe.


Hintergrund des Vorstoßes sind die im Verlauf dieses Jahres massiv gesunkenen Erzeugerpreise für Fleisch und Milch. Auf Kritik bei den Freien Wähler stößt insbesondere das Vorgehen der Discounter Aldi und Lidl. Die von den beiden Lebensmittelketten in den letzten Monaten durchgeführten Preiserhöhungen um 4 Cent bis 5 Cent pro Liter Trinkmilch, die angeblich zum Wohle der Erzeuger erfolgt seien, kämen bei den Milchbauern nicht an, monierte der agrarpolitische Sprecher der Freien Wähler, Dr. Leopold Herz. Hier müsse untersucht werden, ob den Verbrauchern eine versteckte Preiserhöhung untergejubelt werde, und das auf dem Rücken der Landwirte.


Zuständig wäre eigentlich das Bundeskartellamt, so Herz. Dieses habe jedoch erst vor kurzem schriftlich mitgeteilt, dass ihm keine Überwachungsfunktionen übertragen worden seien. Die Befugnis zu einem Eingriff bei Verdacht auf verbotenem Verhalten gebe es nur in Einzelfällen. Wann ein Eingriff notwendig sei, sei nicht eindeutig formuliert. Deshalb hält Herz die aktuellen kartellrechtlichen Bestimmungen für unzureichend: „Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung kann seine Wirkung nur entfalten, wenn es eindeutig formuliert ist und seine konsequente Anwendung auch überprüft wird“. Ohne klare Befugnisse bleibe das Bundeskartellamt ein „zahnloser Tiger“. Der Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der CSU abgelehnt; mitgetragen wurde er von allen Oppositionsparteien.

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