Gegen eine verpflichtende Einführung von 10 m breiten Gewässerrandstreifen im Bayerischen Wassergesetz haben sich die Freien Wähler (FW) ausgesprochen.
Der Münchener Landtagsabgeordnete Nikolaus Kraus, der für die FW im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sitzt, erklärte im Landtag, dass seine Partei weiterhin für Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht stehe. Gemäß dem von den Grünen eingebrachten Gesetzentwurf würden erhebliche Einschränkungen sowie Ertragsausfälle auf die bäuerlichen Betriebe im Freistaat zukommen.
Kraus zeigte sich überzeugt davon, dass im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ein wirkungsvolles Programm installiert worden sei, bei dem sich jeder Landwirt verpflichten könne, einen 5 m bis 30 m breiten Grünstreifen entlang von Gewässern einzusäen beziehungsweise zu erhalten, wofür er eine Entschädigung erhalte.
Nach Kraus‘ Einschätzung wird diese Maßnahme durch die erfolgte Anpassung ab der kommenden Förderperiode noch weiteren Zuspruch finden. Der Gesetzentwurf der bayerischen Grünen sieht vor, dass als Gewässerrandstreifen die an das Gewässer angrenzende Fläche in einer Breite von 10 m parallel zur Uferlinie gelten soll.
Verboten werden sollen auf der betreffenden Fläche unter anderem der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, der Umbruch von Dauergrünland, die Ackernutzung, das Entfernen standortgerechter Bäume und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Umweltausschuss verwiesen.