Auf den nahenden Ablauf der Frist zur Feinabgrenzung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie-Gebiete haben die Freien Wähler (FW) hingewiesen. Der Freistaat Bayern müsse im Zuge der Umsetzung der Natura-2000-Verordnung neben Vogelschutzgebieten nun auch die FFH-Gebiete rechtlich sichern und dabei flächenscharf abgrenzen, berichtete die Landtagsfraktion in München.
Der FW-Abgeordnete Nikolaus Kraus warnte, Grundstückseigentümer und Bewirtschafter hätten nur noch bis zum 6. Februar Zeit, Einwände gegen die Feinabgrenzung der FFH-Gebiete auszusprechen. Jeder Bürger sollte daher die Möglichkeit nutzen und bei der zuständigen Gemeinde oder im Internet die entsprechenden Karten einsehen, um diese kritisch zu überprüfen: Wie verlaufen die Grenzen der im Jahr 2004 an die Europäische Union gemeldeten FFH-Gebiete genau? Wurde fälschlicherweise Ackerland mit aufgenommen? Sei dies der Fall, so könne der Grundstückseigentümer noch Änderungen beantragen, erklärte Kraus.