Die bayerische Landesregierung hat ihre Vorstellungen zum Freihandelsabkommen mit den USA konkretisiert und bei den laufenden Verhandlungen insbesondere mehr Transparenz und den Schutz europäischer und deutscher Standards eingefordert.
Wie die Münchner Staatskanzlei vergangene Woche mitteilte, wurden zudem die Staatsministerinnen Dr. Beate Merk und Ilse Aigner vom Ministerrat beauftragt, die bayerischen Positionen bei der Bundesregierung einzubringen.
Merk und Aigner erklärten, dass sich die Staatsregierung für ein ausgewogenes Abkommen zur transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) einsetze. Für Bayern seien die USA der wichtigste Exportmarkt weltweit und zugleich der wichtigste Investitionsstandort bayerischer Unternehmen. Die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen verbessere die Chancen der kleinen und mittelständischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
Die Staatsministerinnen sehen allerdings in dem bisherigen, von Intransparenz geprägten Ablauf der Verhandlungen zu TTIP eine ernste Gefahr für den Erfolg des Abkommens. Die fehlende Weitergabe von Informationen und unzureichende Transparenz habe bei vielen Menschen Misstrauen ausgelöst. Es sei daher erfreulich, dass die EU-Kommission hier in den letzten Wochen hellhörig geworden sei. Die öffentliche „Konsultationsphase“ im Bereich des Investitionsschutzes ist nach Einschätzung von Merk ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssten jedoch folgen.
Hohes Verbraucherschutzniveau erhalten
Eine Kernforderung der bayerischen Landesregierung ist nach Angaben der Staatskanzlei der Erhalt des hohen EU-Verbraucherschutzniveaus. Dazu zählt sie die Beibehaltung der europäischen Zulassungs-, Kennzeichnungs-, Rückverfolgbarkeits- und Koexistenzvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel, den Erhalt des Importverbots für hormonbehandeltes Rindfleisch, die Beachtung der Kennzeichnungspflicht bei Behandlung von Lebensmitteln mit bestimmten Substanzen sowie die Beachtung der europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen.
Zudem setzt sich die Bayerische Staatsregierung dafür ein, dass im Dienstleistungskapitel nur Bereiche liberalisiert werden, die in einer Positivliste explizit aufgeführt wurden.