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Freihandelsabkommen darf EU-Lebensmittelstandards nicht absenken

Die grundlegenden Unterschiede des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union und den USA haben die Verbraucherschutzminister der Länder unterstrichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die grundlegenden Unterschiede des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union und den USA haben die Verbraucherschutzminister der Länder unterstrichen. Die Ansätze zur Lebensmittelsicherheit in der EU und in den USA gingen von so unterschiedlichen Grundpositionen aus, dass sie auf absehbare Zeit nicht vereinbar seien, stellen die Ressortchefs in einem Beschluss zum geplanten Transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) fest, den sie vergangene Woche auf ihrer Konferenz in Rostock fassten. Die Länder lehnen deshalb einen gemeinsamen Markt mit nivellierten Standards für Lebensmittel ab.

 

Das in Freihandelsabkommen häufig praktizierte Prinzip der gegenseitigen Anerkennung dürfe nicht zu einer mittelbaren Absenkung bewährter europäischer Schutzstandards führen, mahnen die Verbraucherschutzminister. Dies gelte beispielsweise für Produkte, die nach Standards hergestellt worden seien, die nicht mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar seien. Ausdrücklich begrüßt die Verbraucherschutzministerkonferenz die Ankündigung der Europäischen Kommission, dass bei den Verhandlungen die europäischen Standards im Verbraucherschutz nicht in Frage gestellt werden dürfen. Positiv sei auch die Zusicherung, künftig die Öffentlichkeit, die Administrationen und die parlamentarischen Gremien in den Mitgliedstaaten zeitnah über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren. Nunmehr sei die Bundesregierung gefordert, sich gegenüber der Kommission aktiv für eine frühzeitige Unterrichtung über konkrete Verhandlungsinhalte ein-zusetzen. Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern mahnte anlässlich des Treffens in Rostock ein ausgewogenes Abkommen an. Auf der einen Seite dürften die Standards bei der Lebensmittelproduktion nicht unterwandert werden. Auf der anderen Seite biete ein Freihandelsabkommen Chancen für den Export hochwertiger Lebensmittel. Dabei müsse der Schutz geographischer Ursprungsbezeichnungen gewährleistet werden. AgE

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