Das Landgericht Neubrandenburg hat zwei Aktivisten am Freitag vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Sie hatten 2009 in Bütow Ökosetzkartoffeln auf das Versuchsfeld der BASF geworfen, wo einen Tag später die Pflanzung der GVO-Kartoffel Amflora beginnen sollte. Der Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte fand damals zwar trotzdem statt, die betroffene Fläche durfte der Landwirt aber nicht bepflanzen, weil der Acker wegen der Protestaktion verunreinigt wurde, berichtet der NDR.
Das Amtsgericht Waren hatte die beiden Männer im Mai 2010 wegen Nötigung zur Zahlung von 200 und 300 Euro verurteilt. Dagegen gingen die beiden Gentechnikgegner in Berufung. "Es wurde keine Gewalt gegen Personen angewendet, was die Voraussetzung für eine Nötigung wäre“, begründete der Richter jetzt die neue Entscheidung. Es könnten aber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Feldeigentümers bestehen, zitiert der NDR.
Staatswanwaltschaft legt Revision ein
Die Staatsanwaltschaft will das Urteil allerdings nicht akzeptieren und legt Revision gegen das Urteil der Berufungskammer ein. Wie Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler am Montag der Nachrichtenagentur dpa sagte, wollten die beiden Männer mit ihrer Aktion den Amflora-Anbau verhindern. Sie hätten gegen die „individuelle Zweckbestimmung des Landwirts für den Acker“ gehandelt. Für solche Fälle gebe es bisher noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, hieß es. (ad)