Das Landgericht Offenburg hat einen Landwirt freigesprochen, der wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt war. Beim Mähen einer Wiese hatte er ein Rehkitz so schwer verletzt, dass das Tier danach getötet werden musste. In erster Instanz war der Landwirt noch zu einer Verwarnung mit Geldstrafen-Vorbehalt verurteilt worden, meldet der SWR.
Im Juni 2013 hatte er mit seinem Kreiselmäher eine 4 Hektar große Wiese abgemäht, als plötzlich ein Rehkitz aus dem hohen Gras aufsprang. Ein Zeuge alarmierte sofort den zuständigen Jagdpächter, der sich anschließend mit dem Landwirt einen heftigen verbalen Schlagabtausch bot. Während der Jäger mit seinem Hund einen Teil der Wiesenfläche nach weiteren Rehkitzen untersuchte, startete der Landwirt erneut seine Maschine. Schon kurz danach hat er ein Rehkitz erwischt und ihm beide Hinterläufe abgetrennt. Der Jäger musste das Tier von seinem Leiden erlösen.
Das Landgericht sprach am 6. November nun von einem unglücklichen Verlauf mit einer gewissen Fahrlässigkeit. Ein bedingter Vorsatz - wie vom Tierschutzgesetz vorgeschrieben - konnte die Kammer beim Verhalten des Landwirts nicht erkennen, deshalb der Freispruch.