Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) wird bereits ab dem 1. Januar 2016 das Verbot des Schnabelkürzens bei Legehennen auf freiwilliger Basis in die KAT-Leitfäden aufnehmen.
In den vergangenen Monaten haben eine Reihe von KAT-Betrieben ihre Legehennen bereits mit ungekürzten Schnäbeln eingestallt. Diese Testreihen haben in mehreren Fällen gezeigt, dass es aufgrund von zunehmenden Kannibalismus und erhöhter Mortalität auch zu mehr Tierleid bei der Umstellung kommen kann. „Wir haben diese Schwierigkeiten in der Umstellung zum Anlass genommen, das Verbot des Schnabelkürzens zunächst auf freiwilliger Basis, aber dafür auch bereits Anfang 2016 in unsere Leitfäden aufzunehmen, damit wir alle unsere Tierhalter nach ihren betriebsspezifischen Möglichkeiten ebenso frühzeitig wie nachhaltig mitnehmen können. Das ist ein klares Signal an unsere KAT-Mitglieder, einerseits bereits Anfang 2016 kontrolliert mit der Umstellung beginnen zu können und andererseits spätestens zum 31. August 2018 mit allen Herden fertig werden zu müssen“, erklärt Friedrich-Otto Ripke, Vorstandsvorsitzender von KAT e.V..
„Das ist vor allem auch für unsere 75 Millionen KAT-Legehennen in ganz Europa der einzig richtige und praktikable Weg. Sie dürfen keinesfalls zum Opfer von vorschnell erzwungenen Stichtagen werden“, betont Ripke weiter. „Dabei dürfen wir als europaweit agierende Kontrolleinrichtung auch nicht vergessen, dass in vielen Mitgliedsstaaten Europas das Knowhow zum Verzicht auf die Schnabelbehandlung längst nicht so weit fortgeschritten ist wie in Deutschland“, ergänzt Ripke.