Ab dem 1. September 2010 gilt die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln. Nach einer Übergangszeit von einem Jahr sollen dann die neuen Vorschriften umgesetzt werden, teilt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit. Die Verordnung dient u.a. der Vereinheitlichung nationaler Regelungen in diesem Bereich und löst die entsprechenden nationalen Vorschriften ab.
Gleichzeitig werden in der deutschen Futtermittelverordnung die Schätzformeln zur Berechnung der Energiegehalte von Schweinefutter und Rinderfutter auf den neuesten Stand gebracht. Dies war notwendig geworden, nachdem beim Schwein Änderungen der Bedarfsempfehlungen und die Anpassung der Energiebewertung zu einer fehlerhaften Einschätzung bestimmter Mischfutter geführt hat und beim Rind vor allem bei Futter mit hohem Energiegehalt eine Unterschätzung dieser Futter festzustellen war.
Zusammengefaßt ergeben sich daraus folgende Änderungen:
Schweinefutter Mischfutter mit hohem Stärke- und Zuckergehalt wird niedriger bewertet als früher; Futter mit hohem Gehalt an im Dickdarm gut verdaulichen Rohfaseranteilen wird höher bewertet
Rinderfutter Mit der Verwendung der neuen Schätzformel sollten sich rechnerisch etwas höhere Gehalte an Energie ergeben; Die Auswirkungen werden tendenziell allerdings geringer ausfallen als beim Schweinemischfutter
Die Landwirte sollen laut der Kammer in den nächsten Monaten die Informationen zu ihren Futterlieferungen aufmerksam prüfen und ggf. konkrete Informationen beim Hersteller abfragen.