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GVO-Anbau soll aus Umweltgründen verboten werden dürfen

Das Europaparlament pocht auf die Möglichkeit, den Anbau EU-weit zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in einzelnen Mitgliedstaaten und sogar Regionen unter Verweis auf langfristige Umweltauswirkungen zu untersagen. Das Plenum befürwortete dazu letzte Woche mit großer Mehrheit einen Berichtsentwurf, der sich eng an die Vorlage des Umweltausschusses hält.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Europaparlament pocht auf die Möglichkeit, den Anbau EU-weit zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in einzelnen Mitgliedstaaten und sogar Regionen unter Verweis auf langfristige Umweltauswirkungen zu untersagen. Das Plenum befürwortete dazu letzte Woche mit großer Mehrheit einen Berichtsentwurf, der sich eng an die Vorlage des Umweltausschusses hält.


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Damit fordert das Hohe Haus die Europäische Kommission heraus, die zwar selbst die Möglichkeit für nationale Anbauverbote vorgeschlagen hat, aber zunächst nur für solche, die ausdrücklich nicht mit Umweltargumenten begründet werden, beispielsweise durch eine mögliche Störung der öffentlichen Ordnung.


Erst Ende 2010 zog die Kommission erstmals auch Naturschutzaspekte in Erwägung. Hintergrund ist das Bestreben der Brüsseler Behörde, die prinzipielle Unbedenklichkeit einmal zugelassener GVO nicht in Frage zu stellen. Nach den Plänen des Parlaments soll diese Prämisse in Bezug auf die Gesundheit und unmittelbare Umweltauswirkungen weiter Bestand haben, aber durch Bedenken hinsichtlich langfristiger Effekte ergänzt werden können. Zulässige Verbotsgründe sind danach unter anderem die Verhinderung der Resistenzbildung bei Schädlingen und Unkräutern gegen begleitend eingesetzte Pflanzenschutzmittel bzw. negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Ebenfalls ausreichend wäre die Feststellung, dass der Hersteller nicht genügend Daten zu potentiell schädlichen Effekten auf die regionale oder lokale Umwelt geliefert hat. (AgE)

 

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