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GVO: Regierung prüft Koexistenzregelungen zum Honigschutz

Welche Regelungen zur Koexistenz zwischen dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) und der Imkerei getroffen werden sollen, wird innerhalb der Bundesregierung derzeit geprüft. Geregelt seien bislang nur Mindestabstände von Feldern mit GVO zu konventionellem und ökologischem Anbau, bekräftigte Staatssekretär Peter Bleser.

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Welche Regelungen zur Koexistenz zwischen dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) und der Imkerei getroffen werden sollen, wird innerhalb der Bundesregierung derzeit geprüft. Geregelt seien bislang nur Mindestabstände von Feldern mit GVO zu konventionellem und ökologischem Anbau, bekräftigte Staatssekretär Peter Bleser.



Bevor eine abschließende Entscheidung über Neuregelungen erfolgen könne, seien aber zunächst eine Einigung auf europäischer Ebene über eine einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechtes sowie weitere wissenschaftliche Erkenntnisse erforderlich. Eine Prüfung solle ergebnisoffen erfolgen und nicht allein auf Abstandsregelungen zu Lasten der GVO-Anbauer verengt werden.



Hinsichtlich einer geforderten Erweiterung des Gentechnik-Standortregisters um Standorte von Bienenstöcken erklärte der Staatssekretär, jeder Imker habe schon heute die Möglichkeit, sich in dem Register über einen beabsichtigten GVO-Anbau zu informieren. Eine Erweiterung des Registers sei nicht geplant.



Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann zeigte sich mit der Antwort der Bundesregierung unzufrieden. Konkreten Fragen werde ausgewichen, obwohl gesetzgeberischer Schutz vor allem durch klare Anbauregeln und die Erweiterung des Standortregisters dringend notwendig sei. Die Fraktion unterstütze die Forderung der Imker- und Umweltverbände nach Sicherheitsabständen zu Bienenstöcken von mindestens 10 km. (AgE)

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