Wer mit Bauspardarlehen finanziert hat, kann noch bis zum 31.12.2016 die von der Bank verlangten Darlehensgebühren dafür zurück fordern. Denn der Bundesgerichtshof erklärte die Gebühren kürzlich als unzulässig.
Eine Rückforderung lohnt sich, da Darlehensgebühren im Bereich von 2 %, und damit oft von mehreren hundert Euro liegen. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, wann genau die Rückforderungsansprüche verjähren. Frühester Zeitpunkt sind drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Gebühr bezahlt wurde. Wer 2013mit Bauspardarlehen finanziert hat, muss sichspuren: Rechtssicher ist die Rückforderung nur bis zum 31.12.2016 möglich! (Az.: XI ZR 552/15)
Tipp: Unter www.test.de/kreditgebuehr stellt die Stiftung warentest kostenlose Musterschreiben zur Rückforderung zur Verfügung.