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Gebührenordnung Niedersachsen: Berufung läuft

Die klagenden Mitgliedsfirmen des Deutschen Verbands Tiernahrung (DVT) haben gegen die vom Verwaltungsgericht Oldenburg gesprochenen Urteile wegen der Gebührenordnung für die amtliche Futtermittelkontrolle in dieser Woche Berufung eingelegt. Die Verhandlungen werden nun vor dem OVG in Lüneburg weitergeführt.

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Die klagenden Mitgliedsfirmen des Deutschen Verbands Tiernahrung (DVT) haben gegen die vom Verwaltungsgericht Oldenburg gesprochenen Urteile wegen der Gebührenordnung für die amtliche Futtermittelkontrolle in dieser Woche Berufung eingelegt.


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Die Verhandlungen werden nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg weitergeführt. Darauf wies der Geschäftsführer des DVT, Peter Radewahn, hin: „Wir sind nach wie vor nicht damit einverstanden, dass für die amtliche Futtermittelüberwachung Gebühren von den betroffenen Unternehmen erhoben werden. Dies widerspricht unserer grundsätzlichen Rechtsauffassung, die wir auch vor dem Oberverwaltungsgericht zum Ausdruck bringen werden“.

 

Niedersachsen war das erste Bundesland, das im Jahr 2014 Gebühren für die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung eingeführt hat. Dagegen haben sich die Mitgliedsfirmen des Verbandes politisch und gerichtlich mit Hunderten von Anfechtungsklagen zur Wehr gesetzt.


Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat im September in drei parallel verhandelten Musterklagen gegen die drei einzelnen Gebührenstellen der Landesverordnung festgestellt, dass die Gebühreneinführung grundsätzlich zwar mit dem Grundgesetz vereinbar sei, die Verordnung selbst aber gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. Dennoch wurden zwei Klagen vom erstinstanzlichen Gericht abgewiesen und nur einer Klage teilweise stattgegeben. Dagegen wenden sich nun die Berufungsanträge. Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind damit weiterhin nicht rechtskräftig.

 

Die Mitglieder des DVT kämpfen dabei sowohl gegen die grundsätzliche Einschätzung der Zulässigkeit von Gebühren als auch gegen die Fehlerhaftigkeit der Urteile in sich. „Wir sind der Auffassung, dass die Gebührenbescheide hätten aufgehoben werden müssen. Die Unternehmen der Futtermittelwirtschaft sind keine Hochrisikobetriebe, die mit ihrer Tätigkeit von sich aus den Anlass für die amtlichen Kontrollen geben. Das genaue Gegenteil ist der Fall, wie Tausende von Eigenkontrollen tagtäglich beweisen. Damit ist die amtliche Kontrolle ein Element der staatlichen Daseinsfürsorge und muss wie bisher aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden“, sagte Radewahn.

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