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Geflügelwirtschaft fordert Herkunftskennzeichnung bei Fleisch

Die deutschen Agrarminister in Bund und Ländern sollen sich laut dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) mit aller Macht dafür einsetzen, dass zeitnah eine EU-weit verpflichtende Herkunftsangabe auch für Fleischzubereitungen und -erzeugnisse sowie für das Großverbrauchersegment in Kraft tritt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die deutschen Agrarminister in Bund und Ländern sollen sich laut dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) mit aller Macht dafür einsetzen, dass zeitnah eine EU-weit verpflichtende Herkunftsangabe auch für Fleischzubereitungen und -erzeugnisse sowie für das Großverbrauchersegment in Kraft tritt.


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„Dem Verbraucher soll ein größtmögliches Maß an Transparenz geboten werden“, begründet ZDG-Geschäftsführer Dr. Thomas Janning diesen Vorstoß der Branche. Aus Sicht der Geflügelwirtschaft sei die ab 15. April 2015 EU-weit geltende verbindliche Herkunftsangabe für unbehandeltes frisches und gefrorenes Geflügelfleisch ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend, betont Janning:


„Wir freuen uns zwar, dass mit dieser Pflichtkennzeichnung der Herkunft eine langjährige Forderung der Geflügelfleischwirtschaft in EU-Recht umgesetzt wird. Das reicht uns aber nicht: Denn warum sollte der Verbraucher beim Kauf von Convenience-Produkten oder Wurstwaren und beim Besuch von Kantinen nicht wissen wollen und sollen, woher die Produkte stammen?“ Auch hier müsse dem Interesse der Konsumenten an Informationen zur Herkunft ihrer Lebensmittel Rechnung getragen werden.


Nachbesserungsbedarf sieht der ZDG insbesondere angesichts der Marktrelevanz bislang unberücksichtigter Bereiche: Über das Großverbrauchersegment – also Restaurants, Kantinen, Mensen und sonstige Außer-Haus-Verpflegung – werden in Deutschland rund zwei Drittel des Geflügelfleischs abgesetzt.


„Haltungskennzeichnung darf nicht diskreditierend sein“


Grundsätzlich aufgeschlossen steht die Geflügelwirtschaft auch einer Kennzeichnung der Haltungsform auf Geflügelfleisch gegenüber. Hierzu betont der ZDG jedoch, dass es – anders als die aus Baden-Württemberg laut gewordene Forderung suggeriere – explizit keiner neuen Vorschrift mit neuen Definitionen bedürfe, sondern dass vielmehr die in den Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch abschließend definierten Regelungen greifen sollten.


„Schon seit Jahren gibt es eine gesetzliche Grundlage zu den bei Geflügelfleisch zugelassenen Haltungsformen, anhand derer eine verlässliche Kennzeichnung umsetzbar wäre“, sagt Janning und verweist darauf, dass sich auch die von Baden-Württemberg als Vergleichsmodell angeführte Eier-Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2 und 3 gleichfalls an den geltenden Vermarktungsnormen orientiere.

 

Dem von Baden-Württembergs Agrarminister Alexander Bonde vorgeschlagenen Modell jedenfalls erteilt der ZDG eine klare Absage. Die von Bonde formulierten Kriterien seien willkürlich gewählt und entbehrten einer gesetzlichen und wissenschaftlichen Grundlage, kritisiert Janning: „Aus Sicht der Wirtschaft ist es nicht akzeptabel, dass die heute geltenden, rechtlich abgesicherten Haltungsformen, die aufgrund einer umfassenden wissenschaftlichen Beurteilung entwickelt wurden, durch eine diskreditierende Kennzeichnung ins Abseits geführt werden sollen.“

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