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Gegner der Hofabgabeklausel beißen in Berlin auf Granit

Die Agrarminister hatten bei ihrer letzten Konferenz gefordert, die Hofabgabeklausel nicht länger zur Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente der Landwirte zu machen. Nach Ansicht von Leo Meyer (73) und Heinrich Eickmeyer (70) vom Arbeitskreis zur Abschaffung der Klausel ist seitdem nichts passiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die deutschen Landwirtschaftsminister hatten bei ihrer letzten Konferenz die Bundesregierung gebeten, die Hofabgabeklausel nicht länger zur Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente der Landwirte zu machen. Nach Ansicht von Leo Meyer (73) und Heinrich Eickmeyer (70) vom Arbeitskreis zur Abschaffung der Klausel ist seitdem nichts passiert.


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Nun sprachen sie in Berlin direkt mit Bundesagrarminister Christian Schmidt. Mehr als den Hinweis, dass er die Erkenntnisse in die Beratungen einfließen lassen werde, konnten die Landwirte aber nicht mitnehmen. Laut der Zeitung „Die Glocke“ will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Abschaffung nichts wissen. „Wir werden höchstens über Anpassungen reden“, machten die Abgeordneten Franz-Josef Holzenkamp und Marlene Mortler deutlich. Nach ihrer Ansicht hat die Hofabgabeklausel durchaus ihre strukturelle Wirkung erzielt, nämlich die Nachfolgegeneration auf den Höfen zeitnah in betriebliche Verantwortung zu bringen.


Beim Stichwort Anpassungen wird über eine so genannte Abschlagslösung nachgedacht. Senior-Landwirte, die weiterhin ihren Hof bewirtschaften, würden demnach eine gekürzte Rente erhalten. Diese Lösung lehnt der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel ab.


Rückendeckung bekommt er dabei vom Agrarsprecher der SPD, Wilhelm Priesmeier. „Wie lange sollen die Betroffenen denn noch auf ihre Rente warten?“, fragt der Landwirtschaftsexperte. Ulrich Kock, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) hält dagegen: „Die Gremien des Verbandes haben sich wiederholt mit dem Thema befasst. Eine umfangreiche Studie von Prof. Peter Mehl stellt im Kern fest, dass die Hofabgabeklausel zu günstigen Altersstrukturen auf den Höfen führt. Der WLV hält die Klausel daher nach wie vor für zeitgemäß.“


Laut Kock profitieren die wirtschaftenden Betriebe von der Regelung, weil sie einen Anreiz biete, den Hof an Eigentümer zu übergeben, die sich „in den besten Jahren“ befinden. Auslaufende Betriebe könnten ihre Flächen zu außerordentlich günstigen Konditionen verpachten. Betriebsleiter, die allerdings auch im Rentenalter weiterwirtschaften wollen, profitieren nach Ansicht des Verbandsvertreters nicht von der Klausel.


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