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Geht in den Hühnerställen das Licht aus?

Die Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger, hat die freiwillige Vereinbarung zwischen dem Zentralverband der Geflügelwirtschaft (ZDG) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum Verzicht auf das Schnabelkürzen bei Legehennen kritisiert und als Mogelpackung bezeichnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger, hat die freiwillige Vereinbarung zwischen dem Zentralverband der Geflügelwirtschaft (ZDG) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum Verzicht auf das Schnabelkürzen bei Legehennen kritisiert und als Mogelpackung bezeichnet. Sie erklärte vergangene Woche, ihr kämen bei genauerem Lesen der Vereinbarung erhebliche Zweifel, ob da „nicht bloß medienwirksam der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben wird“.


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Besonders stutzig mache sie, wie stark in der Vereinbarung an mehreren Stellen die Bedeutung des Verdunkelns hervorgehoben werde. Sie befürchtet, dass die „bislang weitgehend unerfahrenen deutschen Hühnerhalter“ die unkupierten Hühner ab dem Frühjahr 2017 mehrheitlich in dunklen Ställen hielten. Nach Ansicht von Jäger hätte man dann das eine Tierschutzproblem nur gegen ein anderes eingetauscht und keinen wirklichen Fortschritt zum Wohl der Tiere erreicht.


Als „regelrecht beschämend“ bezeichnete Jäger die skizzierten vorläufigen Haltungsleitlinien für die Legehennen und die Jungtiere. Für die Legehennen werde aufgeführt, was rechtlich ohnehin vorgegeben sei. Mindeststandards würden als Fortschritt für den Tierschutz verkauft. Auch für die Junghennenaufzucht sei es keineswegs ein großzügiges Zugeständnis, sondern schlicht Pflicht, sie so aufzuziehen, wie sie später gehalten werden sollten. Statt der Vereinbarung hätte sich Jäger einen verbindlichen, sofort beginnenden Stufenplan für den Ausstieg aus dem Schnabelkupieren gewünscht.


Dabei hätte jeder Geflügelhalter bis beispielsweise Ende 2017 oder Mitte 2018 die Möglichkeit erhalten, mit schrittweise wachsenden Anteilen seines Tierbestandes betriebsspezifische Erfahrungen mit unkupierten Tieren zu sammeln. Diese Erfahrungen hätten tatsächlich zu zusätzlichem Tierwohl führen können, so die Landesbeauftragte. In der Vereinbarung verpflichtet sich die Geflügelwirtschaft unter anderem, ab dem 1. August 2016 in den Brütereien keine Schnäbel mehr zu kürzen und ab dem 1. Januar 2017 auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen zu verzichten (Dokumentation). Zudem strebt die Geflügelwirtschaft auch einen Verzicht auf das Kürzen der Schnäbel von Putenhennen an. AgE

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