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Genossenschaftsverbände planen Fusion

Der Genossenschaftsverband mit Verwaltungssitzen in Neu-Isenburg bei Frankfurt und in Hannover sowie der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband (RWGV) aus Münster wollen fusionieren. Die Vorstände und Gremienvorsitzenden beider Dachverbände haben bereits eine Vereinbarung zur Verschmelzung unterzeichnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Genossenschaftsverband mit Verwaltungssitzen in Neu-Isenburg bei Frankfurt und in Hannover sowie der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband (RWGV) aus Münster wollen fusionieren. Die Vorstände und Gremienvorsitzenden beider Dachverbände haben in der ersten Oktoberwoche eine entsprechende Vereinbarung zur Verschmelzung unterzeichnet.


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Darin wurden die mit der Fusion verbundenen Ziele, die Grundzüge eines strategischen Konzepts des vereinigten Verbandes sowie das geplante zeitliche Vorgehen fixiert.


Die Verschmelzung soll nach Angaben der Verbände im April 2017 rückwirkend zum Jahresbeginn von den Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Ziel sei „die Steigerung des Mitgliedernutzens durch die Verbindung von Nähe und Expertentum“. Bereits im April 2014 hatten der Genossenschaftsverband und der RWGV Fusionsverhandlungen aufgenommen, diese aber ab Oktober des gleichen Jahres nicht fortgesetzt. Allerdings rückten beide Verbände in der Folgezeit durch eine Kooperation enger zusammen.


Der Vorstandsvorsitzende des RWGV, Ralf W. Barkey, wies darauf hin, dass die Mitglieder immer höhere Anforderungen an die Individualisierung der Leistungen stellten. „Wir streben die Fusion an, um die Mitgliedsunternehmen bei der Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen durch einen leistungsfähigen Verband wirksam zu unterstützen“, begründete er die Pläne. Der Fusionsprozess sei getragen vom gemeinsamen Verständnis einer gleichberechtigten Partnerschaft.


Der Verbandspräsident des Genossenschaftsverbandes, Michael Bockelmann, hob hervor, dass zwischen beiden Partnern in wesentlichen strategischen und operativen Grundsatzthemen ein hohes Maß an Übereinstimmung bestehe. Die Aufgabenverteilung mit den Bundesverbänden, den Unternehmen der FinanzGruppe und Warenzentralen sowie den Schwesterverbänden bleibe auch nach der Fusion unverändert.

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